Richterin heiratet: Prozess um zehn Monate verschoben
(wuk/lis) Zwei Mädchen werden von ihren Großeltern verklagt, diese müssen nun aber noch bis Februar 2018 auf die Verhandlung warten. Denn der Prozess wurde um zehn Monate verschoben – weil die Richterin heiratet. Am 9. Mai 2017 sollte die nächste Verhandlung für die Mandantinnen der Düsseldorfer Kanzlei Foth & Koch stattfinden. Doch in der vergangenen Woche erhielten die An- wälte Post vom Gericht: Der Termin werde verschoben – auf den 13. Februar 2018, mehr als zehn Monate nach dem ursprünglichen Datum. „Dass ein Verfahren verschoben wird, ist nicht unüblich. Zwischen zwei und sechs Monaten, das kommt vor“, sagt ein Anwalt der Kanzlei. Was ihn ärgert, ist auch nicht in erster Linie der lange Zeitraum, sondern die Begründung. Im Schreiben des Landgerichts heißt es unter Grund der Verlegung: Hochzeit der Einzelrichterin.
Wie kann das sein? Die Richterin hatte erst dienstags vom Amts- zum Landgericht gewechselt, dort bei der 1. Zivilkammer den Dienst angetreten – und am nächsten Tag sofort Alarm geschlagen: Der für den 9. Mai 2017 bei ihrer neuen Arbeitsstelle angesetzte Prozess kollidiere mit ihrem schon seit Monaten genehmigten Privaturlaub. Vier Wo- chen dienstfrei hatte die Richterin nämlich längst reserviert – für ihre Hochzeit. Dass sie dies bei ihrer Terminverlegung wahrheitsgetreu angab, brachte ihr prompt den Rüffel der Kanzlei ein. Angesichts der Fülle von Prozessterminen, die aktuell bei dieser Kammer vorliegen, war ein früherer Termin aber nicht dazwischen zu schieben, hieß es vom Landgericht. Eine Schuld trifft die Richterin (28) daran nicht. Prozess- ausfälle oder Verlegungen zählen zum Alltag. Erst recht, seit formelle Gerichtsferien (15. Juli bis 15. September) Anfang 1997 abgeschafft wurden und die Richter seitdem ganzjährig prüfen müssen, ob und wann sie ihren Jahresurlaub nehmen können.
In dem Verfahren, das seit Oktober 2015 läuft, geht es um einen Erbschaftsstreit. Die Kanzlei Foth & Koch vertritt zwei Mädchen im Alter von zwölf und 16 Jahren, die von ihren Großeltern verklagt werden. Es geht um die Lebensversicherung des verstorbenen Vaters der Mädchen. Dieser hatte seine Kinder als Empfänger seiner Lebensversicherung eintragen lassen, doch beim Versicherungsmakler geschah ein Formfehler. Auf den beziehen sich nun die Eltern des Verstorbenen, sie wollen das Geld aus der Lebensversicherung für sich.