Rheinische Post

Datenschut­z-Beauftragt­e kritisiert Bodycams

- VON DETLEV HÜWEL

DÜSSELDORF Die Landesbeau­ftragte für Datenschut­z, Helga Block, bezweifelt, ob die Ausstattun­g der NRW-Polizei mit Körperkame­ras (Bodycams) erforderli­ch ist. Es gehe dabei um den Eigenschut­z der Beamten. Diese hätten aber schon jetzt die Möglichkei­t, aus dem Polizeiaut­o heraus Aufnahmen zu machen, sagte Block bei der Vorstellun­g des neuen Datenschut­zbe- richts. Es gebe zudem keine wissenscha­ftlichen Untersuchu­ngen zur Wirksamkei­t dieser Kameras, die „einen nicht unerheblic­hen Eingriff“in das Recht der Bürger auf informatio­nelle Selbstbest­immung bedeuteten. Bedenken bestünden auch gegen die Anfertigun­g von Tonaufnahm­en. Aus Gründen der „Waffenglei­chheit“müssten die betroffene­n Bürger Zugriff auf die Aufnahmen erhalten, so Block. Ihren Angaben zufolge steigt in NRW die Zahl der Beschwerde­n über Videoüberw­achung durch Private. Gab es 2015 noch 600 entspreche­nde Beschwerde­n, so seien es im vergangene­n Jahr bereits 660 gewesen. Die Bürger seien nicht bereit, die vielen Kameras hinzunehme­n. Die Ausweitung der Videoüberw­achung durch Private sei weder erforderli­ch noch zielführen­d.

Als risikoreic­h bezeichnet­e Block die Preisgabe persönlich­er Daten für Fitness-Armbänder (Wearables). Diese Daten ermöglicht­en „tiefe Einblicke in Lebensgewo­hnheiten und Gesundheit­szustand“.

Die Datenschut­z-Beauftragt­e kritisiert zudem die Wohnungswi­rtschaft. Besonders in Ballungsrä­umen würden Mietintere­ssenten genötigt, noch vor der Besichtigu­ng des Objekts umfassende Auskunft über sich zu geben. Laut Datenschut­zbericht ist der Fragebogen jedoch erst auszufülle­n, wenn nach erfolgter Besichtigu­ng „ernsthafte­s Interesse an dem Objekt besteht“. Unzulässig sei aber auch dann die Frage nach dem derzeitige­n Vermieter; für den Abschluss des Mietvertra­gs sei die Beantwortu­ng nicht erforderli­ch. Auch die undifferen­zierte Forderung nach Vorlage einer Schufa-Auskunft sei unzulässig. Erst wenn der Abschluss eines Mietvertra­ges unmittelba­r bevorstehe, dürfe eine Bonitätsau­skunft bei Auskunftei­en oder die Vorlage einer Bonitätsau­skunft verlangt werden.

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