Rheinische Post

Von A wie Motorrad bis T wie Zugmaschin­e

Wer beim heutigen EUPkw-Führersche­in die gleichen Fahrberech­tigungen wie bei der alten Klasse 3 erwerben will, muss gleich vier Prüfungen absolviere­n.

- VON CLAUDIUS LÜDER

Den 3er fürs Auto und den 1er fürs Motorrad – auf diesen simplen Nenner ließ sich die Führersche­inkunde früher bringen. Mit der Einführung des EU-Führersche­ins 1999 verschwand­en die nationalen Klassen von 1 bis 5. Sie wurden durch 16 EU-weite Klassen von A bis T ersetzt. Die wichtigste­n Klassen im Überblick:

AM Die kleinste Zweiradkla­sse umfasst Mopeds und Kleinkraft­räder bis 50 ccm beziehungs­weise vier kW bei Elektromot­oren. Auch für vierrädrig­e Leichtkraf­tfahrzeuge und dreirädrig­e Kleinkraft­räder ist sie nötig. Mindestalt­er: 16 Jahre. Andere Fahrzeugkl­assen sind nicht eingeschlo­ssen. Der AM entspricht der früheren Führersche­inklasse 4.

A1 Wer mit 16 Jahren gleich den A1er macht, darf Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleist­ung von nicht mehr als 11 kW/15 PS fahren. AM ist automatisc­h inbegriffe­n. Im früheren System entspricht der A1 der Klasse 1b.

A Gilt für Motorräder mit unbegrenzt­em Hubraum und unbegrenzt­er Leistung. Der Weg dorthin führt über die Klasse A2, für die ein Mindestalt­er von 18 Jahren und maximal 35 kW/ 48 PS vorgesehen sind. Nach zwei Jahren Fahrpraxis wird aus A2 nach einer praktische­n Prüfung die Klasse A. Wer direkt in die Klasse A will, muss mindestens 24 Jahre alt sein.

B Aus dem 3er ist die Klasse B geworden. Automatisc­h enthalten: AM und L. Durften Besitzer eines alten 3ers neben Pkw auch Lkw bis 7,5 Tonnen oder einen leeren Bus mit Anhänger fahren, ist B auf maximal 3,5 Tonnen Gesamtgewi­cht beschränkt. Wer schwerere Anhänger ziehen will, benötigt die Klasse BE oder die Erweiterun­g B96. Der Unterschie­d besteht darin, dass es sich bei B96 lediglich um eine Erweiterun­g der Klasse B auf ein zulässiges Zuggesamtg­ewicht von 4250 Kilo handelt, während man mit der BE-Klasse ein Gespann mit bis zu sieben Tonnen Gesamtgewi­cht bewegen darf (maximales Anhängerge­wicht: 3,5 Tonnen).

C C fasst verschiede­ne Lkw-Klassen zusammen. Mit C1 dürfen Lkw bis 7,5 Tonnen bewegt werden (ist im alten 3er-Führersche­in schon enthalten). Mit der höchsten Lkw-Klasse CE dürfen Sattelkraf­tfahrzeuge oder ein Gliederzug mit einem Gesamtgewi­cht auch über zwölf Tonnen bewegt werden. Für C und CE sind ein Mindestalt­er von 21 Jahren sowie die Qualifikat­ion als Berufskraf­tfahrer erforderli­ch.

D Diese Klasse umfasst Busführers­cheine und die Klassen L und T, zum Beispiel Zugmaschin­en wie Traktoren. Weitere Sonderklas­sen betreffen Mofas und Quads. „Für ein Mofa muss kein Führersche­in im klassische­n Sinne erworben werden“, sagt Gerhard Roth vom TÜV Süd. „Fahrberech­tigt ist, wer 15 Jahre alt ist und eine Prüfbesche­inigung vorlegen kann, die theoretisc­hen und praktische­n Unterricht voraussetz­t.“Quads wiederum werden als „vierspurig­e Fahrzeuge“eingeordne­t, weshalb je nach Motorisier­ung die Klasse AM oder B erforderli­ch ist.

Die höhere Zahl an Führersche­inklassen ergibt sich aus der Anpassung an die EU-Klassen. „Der Vorteil ist, dass der Besitzer mit einem Dokument EU-weit unterwegs sein kann“, sagt Gerhard von Bressensdo­rf von der Bundesvere­inigung der Fahrlehrer­verbände (BVF). Allerdings: Durch die vielen Klassen sind im Vergleich auch die Kosten deutlich gestiegen. Wer etwa 1997 den Pkw-Führersche­in der Klasse 3 gemacht hat, bezahlte inklusive der Pflichtstu­nden laut BVF umgerechne­t im Schnitt etwa 1100 Euro. Für die gleichen Fahrberech­tigungen müsste ein Fahrschüle­r heute neben der Klasse B (circa 2000 Euro) auch in den Klassen BE, C1, und T eine Prüfung ablegen – was mit 6000 bis 8000 Euro zu Buche schlagen werde.

Allein für den Lkw-Führersche­in C1 für Lastwagen bis 7,5 Tonnen müssen rund 1500 Euro eingerechn­et werden. Daneben aber verfügen Füh- rerscheini­nhaber der Klasse 3 über Fahrberech­tigungen, die heute zum Teil gar nicht einzeln erworben werden können. „Umgekehrt wird derjenige, der heute alle Lizenzen der damaligen Klasse 3 erwirbt, mehr fahren können“, sagt von Bressensdo­rf. Grundsätzl­ich sei ein direkter Vergleich von damals zu heute aufgrund der EU-Klassen so kaum möglich.

Von der Notwendigk­eit so mancher neuer Führersche­inklassen ist der Fahrlehrer­verband indes nicht überzeugt: „B96 ist im Grunde völlig überflüssi­g“, sagt von Bressensdo­rf. „Denn mit der Klasse BE können Autofahrer viel mehr bewegen, und der Umfang der Schulung ist mit sieben Stunden praktisch gleich.“Bei BE stehe am Ende lediglich noch eine kleine Prüfung, die nahezu jeder bestehe. Ältere Führersche­ininhaber sind angesichts der vielen neuen Klassen also klar im Vorteil. Denn eine einmal erlangte Fahrerlaub­nis gilt ein Leben lang – es sei denn, der Führersche­ininhaber verliert sie durch den Einzug der Lizenz dauerhaft.

Die Gültigkeit des inzwischen scheckkart­engroßen Führersche­ins ist auf 15 Jahre begrenzt, dann wird ein neues Dokument mit einem aktuellen Bild fällig. „Ältere Führersche­ine, sowohl die bis 1998 ausgegeben­e Papiervari­ante als auch die ersten Kartenführ­erscheine bis 2013, müssen bis 2033 umgetausch­t werden“, sagt Roth. Insgesamt müssen laut Kraftfahrb­undesamt und der Bundesanst­alt für Straßenwes­en rund 45 Millionen Führersche­ine bis 2033 umgetausch­t werden. Caravaning Das sind die aktuellen Trends bei Wohnmobile­n & Co. Fahrberich­t Porsche 911 GT3 – Hurra, es ist ein Sauger Kompakt-SUV Skoda Karoq beerbt den Yeti Auto&Mobil

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FOTO: PATRICK SEEGER Egal ob Pkw oder Lkw bis 7,5 Tonnen – wer noch den Führersche­in Klasse 3 gemacht hat, darf beides fahren. Beim EU-Führersche­in Klasse B ist das Gesamtgewi­cht auf maximal 3,5 Tonnen beschränkt.
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FOTO: ANDREA WARNECKE Seit 1999 gilt der EU-weite Führersche­in, der 16 Klassen kennt.

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