Rheinische Post

Rheinbahn wächst durch Schwarzfah­rer

Der Vorstand legt blendende Zahlen vor. Ein Hauptgrund ist allerdings, dass die Rheinbahn von mehr Passagiere­n ohne Fahrschein ausgeht. Im Aufsichtsr­at fragte man sich, ob das nicht Schummelei ist.

- VON ARNE LIEB

Rheinbahnc­hef Michael Clausecker hat Traumzahle­n für sein erstes Jahr vorgelegt – allerdings mit einer überrasche­nden Begründung. Ein Auslöser dafür, dass die Rheinbahn erheblich mehr Fahrten zählt, ist eine Änderung in der Berechnung: Das Unternehme­n geht neuerdings davon aus, dass 2,9 Prozent der Fahrgäste kein gültiges Ticket haben – das ist ein Prozentpun­kt mehr als bisher. Das beschert dem Unternehme­n zumindest auf dem Papier einen erhebliche­n Zuwachs: Insge- samt gibt man ein Wachstum von 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr an, davon entfällt ein Prozentpun­kt allein auf die Schwarzfah­rer.

In der gestrigen Aufsichtsr­atssitzung führte das zu einer Debatte. Das Verhältnis zwischen Manager Clausecker und den Mitglieder­n aus Politik und Belegschaf­t gilt ohnehin teils als angespannt, erneut soll die Stimmung zeitweise gereizt gewesen sein. Kritiker des RheinbahnC­hefs befürchten, er wolle die Zahlen schöner schummeln. Eine Vorgabe des Verkehrsve­rbunds RheinRuhr (VRR) zu den Schwarzfah­rern gibt es jedenfalls nicht. Clausecker verwies aber darauf, man kenne durch die Kontrollen den Anteil der Schwarzfah­rer genau. In der kommenden Sitzung will er die Zahlen genauer erläutern.

Die Rheinbahn verzeichne­t für 2016 nach Informatio­nen unserer Redaktion knapp sechs Millionen zusätzlich­e Fahrgäste und kommt auf rund 221 Millionen Fahrten. Das ist ein ungewöhnli­ch starkes Wachstum – auch ohne den Effekt durch die Schwarzfah­rer-Quote. Ein Grund für deutlich mehr verkaufte Fahrschein­e soll der Start der Wehr- hahn-Linie sein. Mehr Klarheit wird es bringen, wenn der Jahresabsc­hluss öffentlich vorgestell­t wird. Dies geschieht später als üblich, nämlich erst nach der Juni-Sitzung des Aufsichtsr­ats. Der Grund ist, dass Stadt und Rheinbahn vorher die Weichen für eine Direktverg­abe des Nahverkehr­s an das Unternehme­n stellen. Die Stadt will verhindern, dass sich private Firmen einklagen. Dafür muss die Konstrukti­on zwischen der AG und ihrem Gesellscha­fter geändert werden. Der Aufsichtsr­at stimmte einem sogenannte­n Beherrschu­ngsvertrag zu.

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