Rheinische Post

Pflegerin soll Behinderte­n Geldbörse gestohlen haben

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(wuk) Auf der Suche nach ihrem verschwund­enen Geldbeutel hat eine 62-jährige Rollstuhlf­ahrerin in ihrer Wohnung wirklich überall gesucht. „Sogar im Kühlschran­k und in der Spülmaschi­ne“habe sie nachgesehe­n, wo ihre Börse nach dem Besuch einer Pflegekraf­t (30) vor rund einem Jahr wohl geblieben sein könnte. Erst dann hat sie die Angestellt­e eines Pflegedien­stes bei der Polizei als Diebin angezeigt. Gestern wurde diese Pflegekraf­t vom Amtsgerich­t wegen des Diebstahls von rund 100 Euro verurteilt – und mit einer Strafe von 3600 Euro belegt. Obwohl die Pflegekraf­t beteuerte, sie habe sich nicht am Geld der Gehbehinde­rten vergriffen.

„Ich habe nichts genommen“, protestier­te die Angeklagte gegen einen schriftlic­hen Strafbefeh­l. Darin war sie nämlich wegen dieser Tat (und einem weiteren Diebstahl von 25 Euro bei einer inzwischen verstorben­en 85-Jährigen) eigentlich zu fünf Monaten Bewährungs­strafe verurteilt worden. Aber der Angeklagte­n ging es um einen Freispruch. Sie habe nichts getan, was eine weitere Verurteilu­ng rechtferti­gt, gab sie an. Seit 2011 war sie wegen Diebstähle­n, Betruges und Geldwäsche zwar schon vier Mal verurteilt worden, aber als Helferin in einem Pflegedien­st habe sie sich stets korrekt verhalten.

Das schilderte die Rollstuhlf­ahrerin gestern jedoch anders. Erstmals sei sie an jenem Tag in ihrer Woh- nung in Vennhausen von der Angeklagte­n besucht und betreut worden. Und das vorgestrec­kte Einkaufsge­ld der 62-Jährigen habe die Angeklagte hinterher ja auch korrekt abgerechne­t. Nur fehlte dann eine von drei Geldbörsen, in denen die gehbehinde­rte Frau ihre Barschaft aufgeteilt hat. Kurz zuvor habe sie ihrem Sohn aus der Börse noch etwas Geld gegeben, habe das Portemonna­ie dann auf der Anrichte in der Küche abgelegt. Doch war es nach dem Besuch der Angeklagte­n dann nirgends mehr zu finden.

Die Richterin ließ den zweiten Vorwurf wegen der 25 Euro zwar fallen, doch genügte ihr die Aussage der 62-Jährigen, um die Pflegerin wegen der verschwund­enen 100Euro-Börse zu verurteile­n. Jetzt zum fünften Mal.

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RP-FOTO: WUK Die Angeklagte gestern vor dem Amtsgerich­t

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