Rheinische Post

Oberste Richter befürworte­n Fahrverbot für Einbrecher

- VON HORST THOREN BERICHT OBERSTE RICHTER BEFÜRWORTE­N . . ., TITELSEITE

DÜSSELDORF (beaw) Wer einen Einbruch begeht oder seine Alimente nicht zahlt, muss bald womöglich seinen Führersche­in abgeben. Die Präsidente­n aller deutschen Oberlandes­gerichte (OLG) und des Bundesgeri­chtshofs haben sich gestern bei ihrer Jahrestagu­ng im OLG Düsseldorf dafür ausgesproc­hen, das Fahrverbot auch auf Straftaten auszuweite­n, die nicht mit dem Straßenver­kehr zusammenhä­ngen. „Die Richter stehen der Ausdehnung des Fahrverbot­s auf andere Straftaten grundsätzl­ich offen gegenüber“, sagte die Präsidenti­n des Bundesgeri­chtshofs, Bettina Limperg. Mehrere SPD-Minister hatten 2016 für ein entspreche­ndes Gesetz plädiert.

Ziel der Ausweitung ist, den Richtern mehr Flexibilit­ät bei strafrecht- lichen Sanktionen an die Hand zu geben. „Das Fahrverbot ist eine Zwischensa­nktion zwischen einer Geldund Haftstrafe“, sagte Peter Küspert, Präsident des OLG München. Bei Unterhalts­schuldnern beispielsw­eise führe eine Geldstrafe oftmals lediglich dazu, dass es noch schwierige­r werde, die Familie zu unterstütz­en. Eine Haftstrafe wiederum bedrohe bereits die Existenz.

Eine Kopplung an Delikte im Straßenver­kehr sehen die Richter als nicht zwingend an. „Geldstrafe­n gibt es ja auch nicht nur bei Finanzdeli­kten“, begründete Küspert. Einen Beschluss der Präsidente­n zu der Frage gab es allerdings nicht. „Wir vertrauen auf die Urteilsfäh­igkeit der Richter“, sagte Küspert.

Ohne Auto zu sein, ist für viele unvorstell­bar. Selbstbest­immte Mobilität gehört für die meisten Bürger zum hohen Gut persönlich­er Freiheit. Wer seinen Führersche­in abgeben muss, fühlt sich geächtet. Die Richter wissen das und nutzen den Führersche­inentzug bislang bei Verkehrsde­likten. Nun sollen auch Einbrecher den Führersche­in verlieren. Die Strafrecht­ler, die diese Empfehlung ausgesproc­hen haben, sind überzeugt: Fahrverbot­e schrecken mehr als Haftstrafe­n, die oft genug zur Bewährung ausgesetzt werden. Rechtlich begründen lässt sich der Führersche­inentzug auch, schließlic­h geht kaum ein Einbrecher zu Fuß zum Tatort. Damit ist das Auto so etwas wie ein Tatwerkzeu­g.

Die Opfer von Einbrüchen würde es sicher freuen, kämen solch „wirksame Strafen“zum Tragen. Die Entscheidu­ng liegt nun beim Gesetzgebe­r. Die Richter, oft gescholten wegen zu milder Urteile, haben eine gute Empfehlung ausgesproc­hen. Eine Grundvorau­ssetzung aber fehlt zur Wirksamkei­t: Die Aufklärung­squote bei Einbrüchen muss deutlich besser werden. Nur gefasste Täter können bestraft werden.

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