Oberste Richter befürworten Fahrverbot für Einbrecher
DÜSSELDORF (beaw) Wer einen Einbruch begeht oder seine Alimente nicht zahlt, muss bald womöglich seinen Führerschein abgeben. Die Präsidenten aller deutschen Oberlandesgerichte (OLG) und des Bundesgerichtshofs haben sich gestern bei ihrer Jahrestagung im OLG Düsseldorf dafür ausgesprochen, das Fahrverbot auch auf Straftaten auszuweiten, die nicht mit dem Straßenverkehr zusammenhängen. „Die Richter stehen der Ausdehnung des Fahrverbots auf andere Straftaten grundsätzlich offen gegenüber“, sagte die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg. Mehrere SPD-Minister hatten 2016 für ein entsprechendes Gesetz plädiert.
Ziel der Ausweitung ist, den Richtern mehr Flexibilität bei strafrecht- lichen Sanktionen an die Hand zu geben. „Das Fahrverbot ist eine Zwischensanktion zwischen einer Geldund Haftstrafe“, sagte Peter Küspert, Präsident des OLG München. Bei Unterhaltsschuldnern beispielsweise führe eine Geldstrafe oftmals lediglich dazu, dass es noch schwieriger werde, die Familie zu unterstützen. Eine Haftstrafe wiederum bedrohe bereits die Existenz.
Eine Kopplung an Delikte im Straßenverkehr sehen die Richter als nicht zwingend an. „Geldstrafen gibt es ja auch nicht nur bei Finanzdelikten“, begründete Küspert. Einen Beschluss der Präsidenten zu der Frage gab es allerdings nicht. „Wir vertrauen auf die Urteilsfähigkeit der Richter“, sagte Küspert.
Ohne Auto zu sein, ist für viele unvorstellbar. Selbstbestimmte Mobilität gehört für die meisten Bürger zum hohen Gut persönlicher Freiheit. Wer seinen Führerschein abgeben muss, fühlt sich geächtet. Die Richter wissen das und nutzen den Führerscheinentzug bislang bei Verkehrsdelikten. Nun sollen auch Einbrecher den Führerschein verlieren. Die Strafrechtler, die diese Empfehlung ausgesprochen haben, sind überzeugt: Fahrverbote schrecken mehr als Haftstrafen, die oft genug zur Bewährung ausgesetzt werden. Rechtlich begründen lässt sich der Führerscheinentzug auch, schließlich geht kaum ein Einbrecher zu Fuß zum Tatort. Damit ist das Auto so etwas wie ein Tatwerkzeug.
Die Opfer von Einbrüchen würde es sicher freuen, kämen solch „wirksame Strafen“zum Tragen. Die Entscheidung liegt nun beim Gesetzgeber. Die Richter, oft gescholten wegen zu milder Urteile, haben eine gute Empfehlung ausgesprochen. Eine Grundvoraussetzung aber fehlt zur Wirksamkeit: Die Aufklärungsquote bei Einbrüchen muss deutlich besser werden. Nur gefasste Täter können bestraft werden.