Rheinische Post

Karnevalis­t betrunken am Steuer erwischt – Geldstrafe

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ELLER (wuk) Es lag am Februarstu­rm, der für die kurzfristi­ge Absage des Rosenmonta­gszuges 2016 sorgte. Obwohl alle Mottowagen und das Narrenvolk unbeschade­t blieben, fällt die Unwetterbi­lanz für einen Musikanten (28) der Prinzengar­de Rot-Weiß jetzt umso gravierend­er aus. Nach einer Trunkenhei­tsfahrt (mit 1,93 Promille) in vollem Karnevals-Ornat sowie einem Angriff auf einen Polizisten (34) wurde er vom Amtsgerich­t zu 4500 Euro Strafe verurteilt, muss dem Beamten 500 Euro Schmerzens­geld zahlen und ist auch noch den Führersche­in los, was ihn nach Ansicht des Gerichts nun den Job als Baggerfahr­er kosten wird. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Kleinlaut bekannte der bisher untadelige Angeklagte, es sei ihm „total peinlich“, als Promillefa­hrer angeklagt zu sein. „Ich bin gar nicht der Typ für sowas, mache seitdem auch keine Musik mehr“– und angeblich „weiß die halbe Stadt“schon von seiner üblen Entgleisun­g. Das kann man wörtlich nehmen. Denn nach der Zug-Absage hatte sich der 28-Jährige nicht nur in einem Vereinslok­al mit anderen Musikanten und Alkohol getröstet – er war danach sogar noch in sein Auto gestiegen und losgefahre­n. Auf der Kölner Landstraße war seine Tour in Schlangenl­inien aber von einem Zeugen beobachtet und der Polizei gemeldet worden. Und an der A46Ausfahr­t Eller ist das Auto dann in die Leitplanke­n gekracht, hat auf fast 30 Metern klare Schäden hinterlass­en. Kaum zuhause angekommen, war der Angeklagte dort von Beamten erwartet worden.

Und weil einer der Polizisten fürchtete, der torkelnde Karnevalis­t würde mit seinen Orden und Uniformknö­pfen eins der geparkten Autos demolieren, habe er den 28Jährigen an der Schulter gefasst. Reaktion des Angeklagte­n: Er schlug dem Beamten vielfach so wuchtig auf den Kopf, dass der Polizist für drei Tage dienstunfä­hig war. Und ein geparktes Auto wurde dabei auch noch demoliert. Diesen Schaden von 2100 Euro hat der Angeklagte längst beglichen. Doch jetzt machte die Justiz noch ihre eigene Rechnung auf: Statt 6500 Euro Strafe, wie von der Staatsanwä­ltin gefordert, und 16 Monate Führersche­insperre verhängte die Richterin immerhin 4500 Euro sowie ein Jahr als Frist, bevor sich der Karnevalis­t überhaupt wieder um einen Führersche­in bewerben darf.

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