Prozess um Flug-Ausfälle bei Tuifly
Die Fluggesellschaft könnte um eine Entschädigung für die Passagiere herumkommen.
Weil sich reihenweise Mitarbeiter krank meldeten, fielen im Oktober 2016 etliche Flüge bei Tuifly aus – nun könnte das Amtsgericht Düsseldorf dazu ein wegweisendes Urteil fällen. Als erste Instanz wird es die massenweisen Krankmeldungen der Piloten und des Kabinenpersonals wohl als „außergewöhnlichen Umstand“anerkennen. Das wäre im Sinne der Fluggesellschaft. Denn diese Einschätzung ist vergleichbar mit „höherer Gewalt“. Damit müsste der Ferienflieger den Kunden keine Ausgleichszahlungen leisten.
Bundesweit sollen Fluggäste in mehr als 3200 Fällen wegen der Flugausfälle vor Gericht gezogen sein. Gestern standen allein sieben Klagen bei einer Amtsrichterin an. Wenn sie bei der Einschätzung als „höhere Gewalt“bleibt, hätten Passagiere trotz verbriefter Rechte laut europäischer Fluggastrechtverordnung keinen Anspruch auf Entschädigung für die verspäteten oder annullierten Flüge. Ein Urteil steht aber noch aus.
Auffällig war bei der damals epidemisch anmutenden Krankheitswelle bei Tuifly der zeitliche Zusammenhang zu Medien-Meldungen, wonach der Ferienflieger vollstän- dig umstrukturiert und mit zwei anderen Airlines verschmolzen werden solle. Ob das aber als „wilder Streik“von weiten Teilen der TuiflyBelegschaft zu werten wäre, ließ die Richterin offen. Sie machte deutlich: Bei drei der aktuell sieben Klagen würde sie aus formellen Gründen zugunsten der Passagiere entscheiden. Grundsätzlich sei sie jedoch bereit, die Krankheitswelle jetzt zugunsten der Airline auszulegen, nämlich als „außergewöhnlichen Umstand“anzuerkennen.
Ein anderer Düsseldorfer Richter hatte in vergleichbaren Klagefällen bereits eine Vorlage zur Entscheidung an den Europäischen Ge- richtshof (EuGH) weitergeleitet. Wann die dortigen Richter urteilen, gilt allerdings als ungewiss. Deshalb wollten sowohl die Passagier-Anwälte als auch der Firmen-Anwalt auf der Gegenseite die aktuellen Prozesse in Düsseldorf jetzt nicht zurückstellen, sondern baten um ein Urteil. „Um Rechtsklarheit zu bekommen“, hieß es. Zumal die Richterin zusagte, in jedem Fall die Berufung zuzulassen. Da die Sachlage „so wichtig und so verstreut über Deutschland“sei, dass Passagieren in jedem Fall der Weg durch die deutschen oder auch europäischen Instanzen offen stehen müsse.