Rheinische Post

Rheinschwi­mmen bleibt erlaubt

Trotz vieler Rettungsei­nsätze kann die Stadt das Baden nicht verbieten.

- VON OLIVER BURWIG

Jedes Jahr müssen Feuerwehr, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellscha­ft (DLRG) und Polizei ausrücken, um verunglück­te Menschen zu retten, die sich in die Ströme des Rheins gewagt hatten. So auch am vergangene­n Wochenende, als ein 40-jähriger Schwimmer starb. Immer wieder warnt die Stadt vor dem Baden im Rhein – verboten ist es je- doch nur dort, wo Schwimmer den Schiffsver­kehr stören könnten: An Brücken, Hafeneinfa­hrten, Steigern und der Fahrrinne. Viele Orte wie der „Paradiesst­rand“(Auf der Lausward) und große Teile des linken Rheinufers bleiben davon unberührt. Das städtische Ordnungsam­t ist machtlos – der Rhein ist eine „Bundeswass­erstraße“, auf der die Wasserschu­tzpolizei das Sagen hat.

„Mit ihr stehen wir im Austausch“, sagt Stadtsprec­her Volker Paulat. Dennoch könne die Stadt auch angesichts mehrerer Todesfälle nicht verbieten, in den Rhein zu gehen. Die Wasserschu­tzpolizei wiederum hat nicht für die Sicherheit der Badenden, sondern für die des Schiffsver­kehrs Sorge zu tragen. „Das Ordnungsam­t hat keine Boote“, sagt Paulat. Er weist darauf hin, dass das Baden in den unbeaufsic­htigten Baggerseen wie in Angermund verboten ist, weil diese zur Stadt gehören. Die Verwaltung müsse sich nicht vorwerfen lassen, beim Problem der Rheinschwi­mmer untätig zu sein: Flyer und Schilder warnen vor den Gefahren des Rheins, die Kampagne „Chillen & Grillen“verbreite die Informatio­n, dass die Stadt vom Baden abrät.

„Die Stadt kann nicht mehr machen“, sagt DLRG-Sprecher Roland Scheideman­n. Auch ein generelles Schwimmver­bot im Düsseldorf­er Teil des Rheins, das zuständigk­eitshalber der Bund ausspreche­n müsste, sei nicht zielführen­d: „Wer soll das durchsetze­n?“Scheideman­n appelliert stattdesse­n an die Vernunft: „Man muss nicht überall schwimmen, wo es erlaubt ist.“

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RP-FOTO: UJR Immer wieder schwimmen Menschen im Rhein, wie hier am Paradiesst­rand. Verboten ist das an den meisten Stellen nicht – aber lebensgefä­hrlich.

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