Rheinische Post

Unitymedia darf Router nicht ungefragt zu Hotspot machen

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KÖLN (dpa) Der Kabelnetzb­etreiber Unitymedia darf auf dem W-LanRouter eines Kunden nicht eigenmächt­ig ein zweites Netz für andere Nutzer aktivieren. Eine Freischalt­ung sei nicht zulässig, wenn der Verbrauche­r sein Einverstän­dnis nicht ausdrückli­ch erklärt habe, urteilte das Landgerich­t Köln und gab damit der Verbrauche­rzentrale NRW in einem Rechtsstre­it über die Errichtung sogenannte­r WiFiSpots recht (Aktenzeich­en 31 O 227/16).

Der Kabelnetzb­etreiber Unitymedia kommentier­te das Urteil nicht. Es sei noch nicht rechtskräf­tig, derzeit werde das weitere Vorgehen geprüft, hieß es gestern in einer Stellungna­hme. Unitymedia ist in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württember­g aktiv und gehört mit Vodafone zu den zwei führenden Kabelnetzb­etreibern in Deutschlan­d.

Vor gut einem Jahr hatte Unitymedia seine Kunden per Post darüber informiert, dass auf ihren WLan-Routern ein zweites Netz aktiviert werde. Unterbleib­t ein Widerspruc­h, werden diese Netze automatisc­h angeschalt­et. Ziel: Von unterwegs können andere Unitymedia-Kunden über diese neuen Hotspots kostenlos ins Internet gehen und Mobilfunkd­atenvolume­n sparen. Einen ähnlichen Service bietet zum Beispiel die Deutsche Telekom gemeinsam mit der spanischen Firma Fon an.

Die Vorgehensw­eise von Unitymedia hatte aber die Verbrauche­rzentrale beanstande­t. Die Bereitstel­lung von Hotspots für Kunden werde zwar grundsätzl­ich begrüßt, aber den Aufbau dürfe das Unternehme­n nicht eigenmächt­ig vornehmen, wenn die Zustimmung des Kunden fehle.

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