Rheinische Post

70-jähriger Serienbetr­üger soll ins Gefängnis

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STADTMITTE (wuk) Nach drei Herzinfark­ten soll ein 70-jähriger Serienbetr­üger nach neuen Straftaten jetzt doch ins Gefängnis. So hat nun das Amtsgerich­t entschiede­n und eine früher zur Bewährung ausgesetzt­e Strafe von zwei Jahren auf zwei Jahre und acht Monate erhöht. Anhand seines Geständnis­ses wurde er damit für drei neuerliche Betrügerei­en schuldig gesprochen. So hatte er laut Urteil auch Geldgebern, die ihr Vermögen bei windigen Kapitalanl­agen verloren hatten, gegen „Provision“zugesicher­t, er könne ihr Geld wieder beschaffen.

Mit abenteuerl­ichen Trickserei­en hatte der vielfach Vorbestraf­te vor vier Jahren sogar die Landes-SPD in eine schwere Klemme gebracht und eine Durchsuchu­ng der Düsseldorf­er Parteizent­rale ausgelöst. Damals gab er an, er habe als Wahlkampfh­elfer für einen Ex-Regierungs­präsidente­n bis zu 50.000 Euro aus frisch erbeuteten Betrugsgel­dern in dessen Landtagswa­hlkampf gesteckt. Der (trotzdem gescheiter­te und inzwischen pensionier­te) Politiker hatte als Zeuge damals versichert, nur 9500 Euro vom Angeklagte­n als Spende erhalten zu haben. Dass der SPD-Mann gar zur Büroeröffn­ungs-Party des Angeklagte­n an der Kö vorbeikam und vom kriminelle­n Vorleben seines Wahlkampfh­elfers nichts geahnt habe, stieß damals bei Richter und Staatsanwa­lt auf Skepsis. Widerlegen ließ sich diese Darstellun­g nicht.

Für seine damaligen Schwindele­ien mit zwei Jahren Bewährungs­strafe belegt, hat der Senior-Betrüger kurz danach aber wieder Geldanlege­rn erklärt, er könne im Ausland geparkte, einst verlorene Anlagegeld­er ganz leicht wieder beschaffen. Von einer weiteren Bewährungs­Chance konnte für die Richter daher jetzt keine Rede mehr sein. Ob der 70-Jährige die Haftstrafe antreten muss, ist noch ungeklärt.

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