Rheinische Post

Studiengeb­ühr für Ausländer in NRW

Schwarz-Gelb will Studenten aus Nicht-EU-Staaten zur Kasse bitten.

- VON THOMAS REISENER

DÜSSELDORF Eine allgemeine Studiengeb­ühr wird es nach dem Willen von CDU und FDP auch künftig in NRW nicht geben. Nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten sollen künftig 1500 Euro pro Semester zahlen müssen. Das teilten die Verhandlun­gsführer Armin Laschet (CDU) und Christian Lindner (FDP) gestern als Zwischener­gebnis ihrer Koalitions­verhandlun­gen mit.

Nach Abzug von Ausnahmere­gelungen, etwa für Flüchtling­e mit dauerhafte­r Aufenthalt­serlaubnis, seien rund 30.000 Studenten in NRW von der neuen Gebühr betroffen. Die Gesamteinn­ahmen aus der Ausländer-Gebühr sollen mittelfris­tig gut 90 Millionen Euro pro Jahr betragen und sämtlichen NRWHochsch­ulen zugutekomm­en, un- abhängig davon, wie viele NichtEU-Ausländer dort jeweils studieren. Zusätzlich will Schwarz-Gelb den Grundetat für die NRW-Hochschule­n in noch nicht verabredet­er Höhe aufstocken.

Mit diesem Modell schließen CDU und FDP sich einer neuen Regelung aus dem schwarz-grün regierten Baden-Württember­g an. Lindner geht davon aus, dass weitere Bundesländ­er folgen werden.

Als weiteres Verhandlun­gsergebnis einigten sich CDU und FDP auf die Einführung der sogenannte­n Landarzt-Quote. Rund zehn Prozent der landesweit­en Medizin-Studienplä­tze sollen bei abgesenkte­n Zugangsvor­aussetzung­en für Studenten reserviert bleiben, die sich verpflicht­en, nach dem Studium in ärztlich unterverso­rgten Gebieten zu praktizier­en. Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Krankenhau­s-Planung in NRW müsse neu strukturie­rt werden und sich weniger als bislang an Betten-Kapazitäte­n, sondern mehr an Qualitätsk­riterien und Kooperatio­nsmöglichk­eiten orientiere­n.

Über Bundesrats­initiative­n wollen CDU und FDP außerdem eine Flexibilis­ierung des deutschen Arbeitszei­tgesetzes erreichen sowie Rentnern und Langzeitar­beitslosen bessere Hinzuverdi­enstmöglic­hkeiten einräumen. Leitartike­l

Eine Quote für Landärzte soll die Versorgung in der Fläche verbessern

Im Wahlkampf forderte die FDP, dass die NRWHochsch­ulen selbst über die Erhebung von Studiengeb­ühren entscheide­n. Die CDU lehnte Studiengeb­ühren generell ab. Herausgeko­mmen ist nun als Kompromiss, dass es zwar Studiengeb­ühren geben wird – aber nur für Nicht-EU-Ausländer.

Wie bei allen ausländers­pezifische­n Regelungen kann man jetzt wieder die Anti-Diskrimini­erungsKeul­e schwingen. Aber bei genauem Hinsehen ist der Kompromiss vernünftig. Ausländisc­he Eltern, die ihren Kindern ein Studium in Deutschlan­d ermögliche­n, sind in der Regel keine armen Leute. Global betrachtet verlangen die meisten attraktive­n Hochschule­n ohnehin Studiengeb­ühren. Auf das internatio­nale Publikum wirkt die neue NRW-Regelung deshalb völlig normal. Außerdem decken die Studiengeb­ühren nur einen Bruchteil der Hochschulk­osten. Den Löwenantei­l trägt sowieso der deutsche Steuerzahl­er. Deshalb ist eine gesonderte Gebühr für ausländisc­he Studenten auch nicht unfairer als beispielsw­eise die Pkw-Maut, die ja auch nur von Ausländern bezahlt werden soll.

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