Rheinische Post

Vater streitet mit Kita-Leitung – Kind fliegt raus

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(wuk) Rausgeflog­en war ein zweijährig­er Junge Mitte 2016 aus einer Kita in Grafenberg – aber nur, weil sein Vater sich rüde aufgeführt haben soll. Nach Zänkereien des Industriek­aufmanns (47) mit der KitaLeitun­g war der Vertrag mit den Eltern des Kleinen fristlos gekündigt worden. Gestern trafen sich die Streithähn­e beim Amtsgerich­t wieder, weil der Vater rund 7000 Euro Verdiensta­usfall für seine Frau forderte: Sie habe die Betreuung des Kleinen übernehmen müssen und dadurch nicht arbeiten können. Der Richterin gelang ein Kompromiss.

„Das war ein Schlag ins Gesicht, das hat unserem Sohn so weh getan“, empörte sich der klagende Vater noch ein Jahr danach im Gerichtssa­al über die fristlose Kündigung durch die Kita-Leiterin. Die Chefin sah nach Disputen mit diesem Vater damals aber keine Basis mehr für ein „pädagogisc­hes Vertrauen“. Mitten in einer MagenDarm-Grippewell­e habe der Vater das Söhnchen sonntags krank gemeldet, denn der Kleine habe sich übergeben. Aber das nötige Attest eines Arztes, dass der Junge ab Dienstag wieder fit für die Kita sei, habe der Vater nur murrend und verspätet vorgelegt. Gestern gab der Vater zu: Die Übelkeit des Kleinen habe er bloß erfunden: „Wir wollten am nächsten Tag die Oma besuchen“. Als Retourkuts­che für das verlangte Attest soll er laut KitaChefin aber die ganze Kita und deren hygienisch­es Konzept ins Gerede gebracht, auch beim Jugendamt beklagt haben, dass alle Kinder bei wundem Gesäß aus demselben Cremetopf versorgt würden.

Als der Vater ein Klärungsge­spräch mit der Kita-Chefin dann noch ausfallen ließ, bekamen die Eltern des Jungen die fristlose Kündigung. Fast vier Monate lang musste die Mutter zuhause den Junior versorgen, habe dadurch 7000 Euro Verdiensta­usfall erlitten. Die Richterin machte aber deutlich: Die Kita hätte den Vater vor dem Rausschmis­s abmahnen müssen. Und der Vater hätte den Verdiensta­usfall seiner Frau (die in seiner Firma arbeitet) präzise belegen müssen.

Auf Anregung der Richterin trafen sich beide Seiten daher in der Mitte: Die Eltern erhalten die Hälfte der geforderte­n Summe, die Klage ist damit erledigt. Der Kleine hat den ganzen Zwist übrigens unbeschade­t überstande­n: Vier Monate nach dem Rauswurf kam er in einem Kindergart­en unter.

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