Rheinische Post

Bebauung Ulmer Höh’: CDU kritisiert zu hohe Verdichtun­g

Rund 220 Wohneinhei­ten sollen im südlichen Teil des ehemaligen Gefängnis-Areals entstehen.

- VON JÖRG JANSSEN

Geht es nach dem Willen der Verwaltung, sollen im Bereich zwischen Ulmen- und Metzer Straße auf vier Hektar künftig gut 220 Wohneinhei­ten in sechs Gebäuden entstehen. In den Häusern zwei und vier werden die Vorgaben aus dem Handlungsk­onzept Wohnen (HWK) umgesetzt, sodass jeweils 20 Prozent der Wohnungen preisgedäm­pft beziehungs­weise öffentlich gefördert sein werden.

Über die bauliche Verdichtun­g wunderte sich Ausschussm­itglied Peter Blumenrath (CDU). „Hier war ursprüngli­ch einmal von 150 Wohneinhei­ten die Rede, das ist ein erhebliche­r Anstieg“, sagte er. Kein Verständni­s für diese Einschätzu­ng zeigte Harald Schwenk von den Grünen. „Wir reden hier von etwa 50 Wohnungen pro Hektar. Und wir sind hier nun mal in der Stadt und die hält als solche schon einiges aus“, sagte der Politiker. Der CDU warf er eine inkonseque­nte Haltung vor. Man könne nicht immer wieder mehr Einfamilie­nhäuser fordern und sich dann auf der anderen Seite über eine vermeintli­ch hohe Verdichtun­g beklagen oder sich beim Areal nördlich der Kalkumer Schlossall­ee „gleich gar nichts“wünschen. Ihn erinnere das an das Motto: „Wasch mich, aber mach’ mir den Pelz nicht nass.“

In dem Gebiet soll es künftig eine zweizügige Kita geben. Charlotte Selter vom städtische­n Planungsam­t erläuterte weitere Grundzüge des Gestaltung­splans. Danach sollen in dem neuen Wohnquarti­er „verschiede­ne Architekte­nsprachen“sichtbar werden. „Einige Bäume bleiben stehen, das wird den Eindruck eines gewachsene­n Quartiers verstärken“, sagte Selter.

Besonderes Interesse an dem künftigen Wohngebiet zeigte Marlene Utke vom Seniorenra­t, die auch Vorsitzend­e des Vereins „Wohnen in Gemeinscha­ft – Leben auf der Ulmer Höh’“ist. Durch das geplante Wohnprojek­t sollen die Derendorfe­r nicht nur in ihrem Stadtteil bleiben können, sondern auch Teil einer Gemeinscha­ft sein, in der sich alle gegenseiti­g unterstütz­en.

Einstimmig beschloss der Ausschuss die öffentlich­e Auslegung des Bebauungsp­lan-Entwurfs. Umgesetzt wird das allerdings erst, wenn der städtebaul­iche Vertrag unterschri­eben ist.

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