Bebauung Ulmer Höh’: CDU kritisiert zu hohe Verdichtung
Rund 220 Wohneinheiten sollen im südlichen Teil des ehemaligen Gefängnis-Areals entstehen.
Geht es nach dem Willen der Verwaltung, sollen im Bereich zwischen Ulmen- und Metzer Straße auf vier Hektar künftig gut 220 Wohneinheiten in sechs Gebäuden entstehen. In den Häusern zwei und vier werden die Vorgaben aus dem Handlungskonzept Wohnen (HWK) umgesetzt, sodass jeweils 20 Prozent der Wohnungen preisgedämpft beziehungsweise öffentlich gefördert sein werden.
Über die bauliche Verdichtung wunderte sich Ausschussmitglied Peter Blumenrath (CDU). „Hier war ursprünglich einmal von 150 Wohneinheiten die Rede, das ist ein erheblicher Anstieg“, sagte er. Kein Verständnis für diese Einschätzung zeigte Harald Schwenk von den Grünen. „Wir reden hier von etwa 50 Wohnungen pro Hektar. Und wir sind hier nun mal in der Stadt und die hält als solche schon einiges aus“, sagte der Politiker. Der CDU warf er eine inkonsequente Haltung vor. Man könne nicht immer wieder mehr Einfamilienhäuser fordern und sich dann auf der anderen Seite über eine vermeintlich hohe Verdichtung beklagen oder sich beim Areal nördlich der Kalkumer Schlossallee „gleich gar nichts“wünschen. Ihn erinnere das an das Motto: „Wasch mich, aber mach’ mir den Pelz nicht nass.“
In dem Gebiet soll es künftig eine zweizügige Kita geben. Charlotte Selter vom städtischen Planungsamt erläuterte weitere Grundzüge des Gestaltungsplans. Danach sollen in dem neuen Wohnquartier „verschiedene Architektensprachen“sichtbar werden. „Einige Bäume bleiben stehen, das wird den Eindruck eines gewachsenen Quartiers verstärken“, sagte Selter.
Besonderes Interesse an dem künftigen Wohngebiet zeigte Marlene Utke vom Seniorenrat, die auch Vorsitzende des Vereins „Wohnen in Gemeinschaft – Leben auf der Ulmer Höh’“ist. Durch das geplante Wohnprojekt sollen die Derendorfer nicht nur in ihrem Stadtteil bleiben können, sondern auch Teil einer Gemeinschaft sein, in der sich alle gegenseitig unterstützen.
Einstimmig beschloss der Ausschuss die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs. Umgesetzt wird das allerdings erst, wenn der städtebauliche Vertrag unterschrieben ist.