Rheinische Post

Kaufhausde­tektive falsch beschuldig­t?

Frau gibt an, ihr Mann habe ihre Aussage bei der Polizei wohl falsch übersetzt.

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DERENDORF (wuk) Mangelnde Sprachkenn­tnisse brachten eine Arztfrau aus Syrien gestern auf die Anklageban­k beim Amtsgerich­t. Dort wehrte sich die 23-Jährige gegen 600 Euro Strafe wegen falscher Verdächtig­ung von Kaufhausde­tektiven. Im Herbst 2015 war sie in einem Derendorfe­r Kaufhaus unter Diebstahls­verdacht geraten und soll hinterher behauptet haben, die Detektive hätten sie und ihre dreijährig­e Tochter stundenlan­g in einem kleinen Raum eingesperr­t. Nun beteuerte sie, das habe sie nie gesagt. Ob ihr Mann das so übersetzt habe, könne sie nur vermuten. Ihr Verfahren wurde gegen eine Geldauflag­e eingestell­t.

2016 hatte die nun 23-Jährige mehrere Deutschkur­se besucht, kann sich inzwischen selbst verständli­ch machen. Doch im September 2015 sei sie noch auf die Sprachhilf­e des Gatten (45) angewiesen gewesen. Er habe sie damals zur Vernehmung wegen des angebliche­n Ladendiebs­tahls begleitet, „war immer wortführen­d“, so der Anwalt der Frau gestern.

Die Angeklagte stellte im Prozess nun sofort klar, dass sie in jenem Supermarkt nicht drei Stunden in einem acht Quadratmet­er kleinen Raum mit ihrem weinenden Kind festgehalt­en worden war. Ob und warum ihr Mann das bei der Polizei so dargestell­t habe, könne sie nicht sagen. Dessen deutsche Übersetzun­g habe sie damals ja noch nicht verstanden. Tatsächlic­h sei sie samt Kind wegen des angebliche­n Ladendiebs­tahls erst nach drei Stunden wieder nach Hause gekommen. Ob ihr Ehemann das gemeint haben könnte, ließ sich nicht klären.

Ihr Ehemann hat sie gestern zum Prozess begleitet, im Zeugenstan­d verweigert­e er aber jede Aussage. So blieb unklar, von wem die Vorwürfe gegen die Ladendetek­tive in die Welt gesetzt worden waren. Die Angeklagte soll jetzt nur noch 250 Euro ratenweise als Auflage an die Staatskass­e zahlen. Dann wird ihr Prozess um die falschen Vorwürfe wegen Geringfügi­gkeit eingestell­t.

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