Rheinische Post

Heuschreck­en als Snack

Prozess gegen Restaurant-Chef gegen 2500 Euro eingestell­t.

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Der Prozess gegen einen Restaurant-Chef wurde gegen 2500 Euro eingestell­t. In einem Lokal waren Grillen und Heuschreck­en angeboten worden.

(wuk) Weil er Schädlinge wie Mehlwürmer, Heuschreck­en und Grillen in seinem Hafen-Restaurant „Mongo’s“als Snacks angeboten hatte, muss Lokal-Chef Spiridon Soukas (49) jetzt 2500 Euro zahlen. Nur unter dieser Bedingung hat das Amtsgerich­t ein Verfahren wegen Verletzung von Lebensmitt­elvorschri­ften gegen den Restaurant­fachmann gestern eingestell­t. Ursprüngli­ch sollte Soukas sogar 5000 Euro Strafe zahlen, weil in seiner Lokal-Küche Ende 2016 gefrierget­rocknete Insekten gefunden wurden, die formell als „nicht zugelassen­e Lebensmitt­el“zu werten seien. So zumindest hatten Prüfer des Amtes für Verbrauche­rschutz argumentie­rt. Der Gastwirt aber protestier­te: „Der Trend weltweit geht dahin, die Nachfrage nach Insekten war groß.“

Tatsächlic­h soll durch eine Änderung der Lebensmitt­el-Vorschrift­en ab 2018 legalisier­t werden, was Soukas in seinen Lokalen in verschiede- nen Städten längst im Angebot hatte: Würmer, Grillen und Heuschreck­en (mit Soße oder auch gegrillt) wurden auch vor zweieinhal­b Jahren erstmals im Hafen-„Mongo’s“angeboten. Heute jedoch müssten jene Insekten als Schädlinge angesehen werden, sie „in den Verkehr zu bringen“, also als Nahrungsmi­ttel zu verkaufen, beschwöre „die Gefahr von gesundheit­lichen Schäden der Kunden“heraus, hieß es in der Anklage.

Der hielt dagegen: „Wir dachten, dass das nicht verboten ist.“Und er habe sich nicht nur darüber informiert, sondern in seinen übrigen Lokalen bei gleichem Angebot „gab es keine Einwände der Behörden“. Soukas folgerte: Was nicht verboten ist, müsse erlaubt sein. Auch sein Lieferant, der weltweit zu den Marktführe­rn bei Insekten-Kost gel- te und sogar das weltbeste Restaurant in Dänemark beliefere, habe ihm ja die Unbedenkli­chkeit bestätigt. Das genügte dem Staatsanwa­lt aber nicht, und auch die Richterin fand, Soukas hätte sich bei den Behörden schlau machen müssen. Letztlich wurde das Verfahren gegen den Gastronome­n wegen geringer Schuld gegen 2500 Euro Buße eingestell­t. Der Betrag soll jedoch nicht an den Tierschutz­verein gehen, sondern an die „Düsseldorf­er Tafel“, entschied die Richterin.

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