Heuschrecken als Snack
Prozess gegen Restaurant-Chef gegen 2500 Euro eingestellt.
Der Prozess gegen einen Restaurant-Chef wurde gegen 2500 Euro eingestellt. In einem Lokal waren Grillen und Heuschrecken angeboten worden.
(wuk) Weil er Schädlinge wie Mehlwürmer, Heuschrecken und Grillen in seinem Hafen-Restaurant „Mongo’s“als Snacks angeboten hatte, muss Lokal-Chef Spiridon Soukas (49) jetzt 2500 Euro zahlen. Nur unter dieser Bedingung hat das Amtsgericht ein Verfahren wegen Verletzung von Lebensmittelvorschriften gegen den Restaurantfachmann gestern eingestellt. Ursprünglich sollte Soukas sogar 5000 Euro Strafe zahlen, weil in seiner Lokal-Küche Ende 2016 gefriergetrocknete Insekten gefunden wurden, die formell als „nicht zugelassene Lebensmittel“zu werten seien. So zumindest hatten Prüfer des Amtes für Verbraucherschutz argumentiert. Der Gastwirt aber protestierte: „Der Trend weltweit geht dahin, die Nachfrage nach Insekten war groß.“
Tatsächlich soll durch eine Änderung der Lebensmittel-Vorschriften ab 2018 legalisiert werden, was Soukas in seinen Lokalen in verschiede- nen Städten längst im Angebot hatte: Würmer, Grillen und Heuschrecken (mit Soße oder auch gegrillt) wurden auch vor zweieinhalb Jahren erstmals im Hafen-„Mongo’s“angeboten. Heute jedoch müssten jene Insekten als Schädlinge angesehen werden, sie „in den Verkehr zu bringen“, also als Nahrungsmittel zu verkaufen, beschwöre „die Gefahr von gesundheitlichen Schäden der Kunden“heraus, hieß es in der Anklage.
Der hielt dagegen: „Wir dachten, dass das nicht verboten ist.“Und er habe sich nicht nur darüber informiert, sondern in seinen übrigen Lokalen bei gleichem Angebot „gab es keine Einwände der Behörden“. Soukas folgerte: Was nicht verboten ist, müsse erlaubt sein. Auch sein Lieferant, der weltweit zu den Marktführern bei Insekten-Kost gel- te und sogar das weltbeste Restaurant in Dänemark beliefere, habe ihm ja die Unbedenklichkeit bestätigt. Das genügte dem Staatsanwalt aber nicht, und auch die Richterin fand, Soukas hätte sich bei den Behörden schlau machen müssen. Letztlich wurde das Verfahren gegen den Gastronomen wegen geringer Schuld gegen 2500 Euro Buße eingestellt. Der Betrag soll jedoch nicht an den Tierschutzverein gehen, sondern an die „Düsseldorfer Tafel“, entschied die Richterin.