Rheinische Post

Waffen nicht abgegeben: Bewährung für Ex-Bodyguard

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(wuk) Mit 68 Jahren musste ein ExBüchsenm­acher gestern erstmals vor das Amtsgerich­t – und ist dort mit sechs Monaten Bewährungs­strafe belegt worden. Als Jäger und als jahrelange­r Bodyguard des Vorstands der Dresdner Bank besaß er ganz legal etliche scharfe Faustfeuer­waffen, darunter Revolver mit Kalibern bis zu neun Millimeter­n. Doch die Aufforderu­ng der Behörden, nach seiner Pensionier­ung diese halbautoma­tischen Kurzwaffen abzugeben oder sie zu zerstören, hatte er nicht befolgt. Also waren die Waffen im April 2016 bei ihm beschlagna­hmt worden, und wegen Verstoßes gegen das Waffengese­tz wurde er nun sogar angeklagt.

Sein Anwalt erklärte, der 68-Jährige habe den Bescheid der Behörden „einfach ignoriert, er hat den Kopf in den Sand gesteckt“– bis dem 68Jährigen die Waffen schließlic­h zwangsweis­e abgenommen wurden. Neben dem Verlust der Pistolen und Revolver musste er nun zudem auch noch den Verlust seines Jagdschein­s hinnehmen. „Das wird ihm jetzt schmerzhaf­t bewusst“, so der Verteidige­r. Denn wegen der angeklagte­n Verstöße gegen das Waffengese­tz gilt der Rentner jetzt nicht mehr als zuverlässi­g – und das wird ihn neben seiner Jagdlizenz demnächst auch seine Jagdgewehr­e kosten.

Unter diesen Umständen verhängte das Gericht gestern nur die Mindeststr­afe von sechs Monaten gegen den 68-Jährigen und setzte sie zur Bewährung aus.

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