Was Urlauber jetzt wissen müssen
Vor der Reise Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenlage vor Ort ab. Eine Absage sei möglich, „wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist“, erläutert der Anwalt und Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra. So müssen zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fährund Busverkehr unterbrochen sein, sagte Rodegra. Er und der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin empfehlen Menschen, die in den kommenden Wochen in einen Sommerurlaub auf Kos starten wollen, sich mit ihrem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Während der Reise Bei erheblichen Gefahren oder Beeinträchtigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertrag vorzeitig kündigen und abreisen. „Aber das ist meist bei einem eher kleinen Erdbeben nicht der Fall“, sagte Rodegra. „Die bloße Angst vor Nachbeben reicht hier nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt.“Vor Ort sollten Urlauber die Hinweise und Empfehlungen der Behörden und der Reiseleiter beachten, so der DRV. Die Veranstalter brächten Gäste bei Bedarf in anderen Hotels unter. Daher gelten für Reisende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstalter.