Rheinische Post

Was Urlauber jetzt wissen müssen

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Vor der Reise Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenla­ge vor Ort ab. Eine Absage sei möglich, „wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruk­tur betroffen ist“, erläutert der Anwalt und Reiserecht­sexperte Kay P. Rodegra. So müssen zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fährund Busverkehr unterbroch­en sein, sagte Rodegra. Er und der Deutsche Reiseverba­nd (DRV) in Berlin empfehlen Menschen, die in den kommenden Wochen in einen Sommerurla­ub auf Kos starten wollen, sich mit ihrem Veranstalt­er in Verbindung zu setzen. Während der Reise Bei erhebliche­n Gefahren oder Beeinträch­tigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertr­ag vorzeitig kündigen und abreisen. „Aber das ist meist bei einem eher kleinen Erdbeben nicht der Fall“, sagte Rodegra. „Die bloße Angst vor Nachbeben reicht hier nicht für eine Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt.“Vor Ort sollten Urlauber die Hinweise und Empfehlung­en der Behörden und der Reiseleite­r beachten, so der DRV. Die Veranstalt­er brächten Gäste bei Bedarf in anderen Hotels unter. Daher gelten für Reisende die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen der Veranstalt­er.

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