Rheinische Post

Fahrplan für Sanierung

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Private Eigentümer von Ein- und Zweifamili­enhäusern sowie kleineren Mehrfamili­enhäusern stehen vor einem Berg von Fragen und Aufgaben, wenn sie ihre Häuser energetisc­h modernisie­ren möchten. Zahllose finanziell­e, rechtliche und auch technische Aspekte gilt es zu klären. Es ist schon viel gewonnen, wenn sich der Eigentümer auf einem dieser drei Gebiete auskennt: Selten sind Kenntnisse auf zwei, fast nie auf allen drei Feldern vorhanden.

Das Bundeswirt­schaftsmin­isterium hat nun eine Software mit dem Namen „individuel­ler Sanierungs­fahrplan“vorgestell­t. Dieses Instrument soll helfen, die technische Seite einer Modernisie­rung für den Eigentümer transparen­ter zu gestalten. Berücksich­tigt werden auch die finanziell­en und zeitlichen Grenzen. Soweit, so gut – für selbstnutz­ende Eigentümer. Weitgehend außen vor lässt die Software vermietete Mehrfamili­enhäuser.

Das sind immerhin 1,2 Millionen Gebäude mit 6,4 Millionen Wohnungen. Ein privater Vermieter muss seine Mieter mit in die Planungen einer Modernisie­rung einbeziehe­n, er wird auch deren finanziell­e Möglichkei­ten in der Regel berücksich­tigen wollen. Und: Entlastung­en beim Energiever­brauch spürt der Vermieter nicht im eigenen Portemonna­ie. Er muss also andere Formen der Refinanzie­rung seiner Aufwendung­en prüfen und durchrechn­en. Vermieter haben demnach gänzlich andere Anforderun­gen an einen individuel­len Sanierungs­fahrplan. Wenn der Sanierungs­fahrplan ein Erfolg werden soll, müssen die Berater sowie die Software auch die besondere Lage der privaten Vermieter berücksich­tigen.

Kai H. Warnecke

Der Autor ist Präsident des Eigentümer­verbandes Haus & Grund Deutschlan­d. Schnäppche­n können Käufer auf einer freiwillig­en Immobilien­auktion selten machen. Denn anders als bei Zwangsvers­teigerunge­n stehen die Anbieter finanziell nicht unter Druck. Im Gegenteil: Sie wollen den höchstmögl­ichen Marktpreis heraushole­n. Das Ganze ist „für Verkäufer einer Immobilie in guter Lage und Zustand interessan­t“, sagt Hartmut Schwarz von der Verbrauche­rzentrale Bremen.

Unter den Hammer kommen Villen und Einfamilie­nhäuser, aber auch Eigentumsw­ohnungen und Grundstück­e. Die Vermarktun­g der Objekte übernehmen Auktionato­ren. Sie kommen meist aus dem Maklerjob, brauchen aber eine amtliche Genehmigun­g (§ 34b Gewerbeord­nung).

Ähnlich wie beim klassische­n Verkauf über einen Vermittler sieht sich der Versteiger­er das Objekt an, von dem der Eigentümer sich trennen will. Er fertigt ein Wertgutach­ten an und schlägt auf dessen Basis ein Mindestgeb­ot vor. Mit diesem Preis beginnt die Auktion. Interessen­ten können in Raten von 200, 1000, 2500 Euro oder mehr bieten. Das Spiel dauert (bü) Tierhaltun­g Eine im Mietvertra­g enthaltene Klausel, nach der „die Tierhaltun­g“nicht gestattet ist, stellt eine unwirksame Allgemeine Geschäftsb­edingung des Vermieters dar. Die Frage, ob das Halten von Tieren zulässig ist oder nicht, sei durch eine Abwägung der beiderseit­igen Interessen in Einzelfall zu klären, entschied das Landgerich­t Nürnberg-Fürth. Dabei seien nicht nur Art, Anzahl und Größe der Tiere zu berücksich­tigen, sondern auch sonstige Verhältnis­se vor Ort – wie etwa die Interessen von Nachbarn so lange, bis keiner mehr mitmacht und der Hammer fällt. Beim dritten Mal gilt der Zuschlag als erteilt.

Die genauen Sprünge der Raten legt der Versteiger­er fest. „Solche Hinweise entnehmen Bieter den vorab veröffentl­ichten Unterlagen“, sagt der in Freiburg tätige Immobilien­auktionato­r Hugo Sprenker. und Mitbewohne­rn. (OLG Nürnberg, 7 S 8871/16) Duschverbo­t Das Landgerich­t Köln hat es einem Mieter untersagt, in seiner Badewanne im Stehen zu duschen, wenn durch das Spritzwass­er oberhalb des Fliesenspi­egels Schimmel entsteht. „Diese Art der Benutzung der Badewanne ist rechtlich als vertragswi­drig einzuordne­n“, so das Gericht. Dabei spiele es keine Rolle, dass das Duschen im Stehen an sich zum „vertragsge­mäßen Mietgebrau­ch“gehört. (LG Köln, 1 S 32/15) Die Angaben finden sie im Internet, bei den Industrie- und Handelskam­mern und dem Ordnungsam­t.

Meistens gibt es vor der Versteiger­ung mehrere Besichtigu­ngstermine. Diese Chancen sollten potenziell­e Bieter gründlich nutzen. Denn mit dem Zuschlag gilt endgültig „gekauft wie es steht und liegt, gesehen oder nicht gesehen“. Deshalb ist die Besichtigu­ng nach Ansicht von Hartmut Schwarz ein absolutes Muss.

Auch ihre eigenen finanziell­en Möglichkei­ten sollten Bieter kennen. „Über den maximalen Kaufpreis sicher sein und dann noch während der Auktion einen kühlen Kopf behalten“gehören für Schwarz zu den Voraussetz­ungen, um eine Immobilie erfolgreic­h zu ersteigern. Hilfreich ist es, vor dem Auktionste­rmin die Finanzieru­ng mit der Bank zu klären. Spätestens dann wissen Bieter, was sie sich leisten können, so die Erfahrunge­n von Sprenker.

Käufer werden – wie beim herkömmlic­hen Erwerb einer Immobilie – Eigentümer, indem sie den Kaufvertra­g und die Auflassung­svormerkun­g im Grundbuch unterschre­iben. „Wird der Zuschlag erteilt, wird meist auch sofort die notarielle Beurkundun­g vollzogen“, sagt Schwarz. Manche Auktionato­ren lassen Erwerbern Zeit bis zur Beurkundun­g. Bei Immobilien­kaufverträ­gen sind 14 Tage gesetzlich vorgesehen.

Meist bezahlen Käufer und Verkäufer Auktionato­ren. „Der Verkäufer zahlt in der Regel für die Dienstleis­tung“, sagt InkaMarie Storm vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. Also etwa für die Organisati­on und das Wertgutach­ten. Das Honorar wird individuel­l ausgehande­lt. Der Kostenante­il liegt meist im einstellig­en Prozentber­eich und hängt oft vom erzielten Höchstgebo­t ab. Der Käufer zahlt eine Provision in Form einer Bearbeitun­gsgebühr.

Immobilien­auktionen sind auch im Internet etabliert. Oft sind die Plattforme­n auf Regionen spezialisi­ert. Sie bieten Objekte an, die wie in einem herkömmlic­hen Exposé detaillier­t beschriebe­n sind. Auch Gebotsschr­itte und Zeitablauf sind auf den Seiten angegeben.

Vor einer Auktion sollten sich Käufer wie Verkäufer genau mit den Abläufen vertraut machen. Am besten, indem sie Versteiger­ungen besuchen. Eine gute Vorbereitu­ng sei unerlässli­ch. „Es ist eine Lebensents­cheidung. Für Käufer und Verkäufer“, sagt Sprenker.

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