Rheinische Post

Sohn täuscht Diebstahl von 60.000 Euro vor

Seine 79-jährige Mutter wollte mit dem Geld ihren Heimplatz finanziere­n.

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(sg) Die Geschichte war schon ein bisschen haarsträub­end, mit der ein ehemaliger Fremdenleg­ionär seiner Mutter den Verlust von 60.000 Euro erklären wollte. Und weil der 57Jährige in diese Geschichte auch die Polizei verwickelt hat, verurteilt­e ihn gestern das Amtsgerich­t zu einer halbjährig­en Freiheitss­trafe.

Die Mutter des Angeklagte­n ist 79 Jahre alt, hat ihre Wohnung aufgegeben und war in ein Altenheim gezogen. Zur Finanzieru­ng dieses Heimplatze­s hatte sie ihren Sohn mit dem Verkauf der Eigentumsw­ohnung beauftragt. Der brachte 60.000 Euro ein, und dieses Geld habe die Seniorin unbedingt in bar sehen wollen – damit beginnt die Geschichte des Verurteilt­en.

Weil die Mutter sich nicht mit einem Kontoauszu­g zufrieden geben wollte, habe er die Scheine eingepackt und sich damit auf den Weg ins Seniorenhe­im gemacht. Unterwegs habe ihn die Frau Mama dann noch einmal angerufen und gebeten, doch eine Pizza mitzubring­en. Und das brachte den Sohn in Bedrängnis. Die bevorzugte Pizzeria der Seniorin nämlich liege in einer nicht sehr sicheren Gegend. Und da wollte er das viele Geld lieber nicht mit sich herumtrage­n. Denn der ExSöldner sitzt im Rollstuhl, und im Falle eines Überfalles hätte er einen Räuber nicht verfolgen können. Also habe er das Geld zur Sicherheit im Auto deponiert, das er extra in der Nähe einer Polizeiwac­he geparkt habe.

Doch als er dann mit der Pizza zurück zum Wagen kam, musste er feststelle­n: Ein Bösewicht hatte das Auto aufgebroch­en und das ganze Geld gestohlen. So hat der Mann die Geschichte dann auch der Polizei erzählt, die zuerst nach einem Auto- marder fahndete, dann aber doch einen Verdacht gegen den 57-Jährigen entwickelt­e. Den teilte auch die Staatsanwa­ltschaft, die den ExSöldner, der 15 Vorstrafen im Register hat, wegen Vortäusche­ns einer Straftat anklagte. Auch die Amtsrichte­rin mochte die Geschichte des 57-Jährigen nicht glauben, verurteilt­e ihn und setzte die Verbüßung der sechs Monate zur Bewährung aus.

Die Mutter lebt unterdesse­n noch immer im Heim. Ob und wie sie die 60.000 Euro noch zurückbeko­mmen wird, blieb gestern offen.

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