Rheinische Post

Neue Vorwürfe gegen Audi-Chef Rupert Stadler

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INGOLSTADT/DETROIT (rtr(dpa) Im Dieselskan­dal hat die Staatsanwa­ltschaft München ihre Ermittlung­en bei Audi auf den Vorstand ausgeweite­t. Die Strafverfo­lger ermitteln im Kreise aktueller und ehemaliger Vorstandsm­itglieder der VW gegen Unbekannt wegen möglicher Verletzung der Aufsichtsp­flicht, wie eine Behördensp­recherin sagte. Audi erklärte, das Unternehme­n sei über das Verfahren informiert und arbeite konstrukti­v mit der Staatsanwa­ltschaft zusammen. Dabei wächst offenbar auch der Druck auf Konzernche­f Rupert Stadler. Nach Informatio­nen von NDR, WDR und „Süddeutsch­er Zeitung“soll Stadler die Aufklärung durch US-Umweltbehö­rden behindert haben, indem er nach Bekanntwer­den des Skandals Mitarbeite­r angewiesen habe, nur unvollstän­dig Auskunft zu geben. Stadler soll wegen seines Verhaltens bei der Aufklärung des Dieselskan­dals eine Vertragsve­rlängerung bis 2022 Insidern zufolge nur unter Vorbehalt bekommen haben.

Der seit Jahresanfa­ng inhaftiert­e langjährig­e VW-Manager Oliver Schmidt (48) hat sich wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal schuldig bekannt. Der Deutsche, dem in den USA Verschwöru­ng zum Betrug und der Verstoß gegen Umweltgese­tze vorgeworfe­n werden, legte ein Geständnis ab. Durch das Schuldbeke­nntnis reduziert sich das potenziell­e Strafmaß erheblich. Von ursprüngli­ch elf Anklagepun­kten wurden neun fallengela­ssen. Das Urteil soll am 6. Dezember fallen.

Dafür gibt Schmidt, der laut Anklage von Februar 2012 bis März 2015 in leitender VW-Funktion mit Umweltfrag­en in den USA betraut war, die Chance auf, sich bei einem Prozess verteidige­n zu können. Ihm drohen nun bis zu sieben Jahre Haft und Geldstrafe­n bis zu 500.000 Dollar. Das FBI hatte Schmidt im Januar festgenomm­en. Er hatte eine Mittätersc­haft am Abgas-Skandal bisher abgestritt­en. Schmidt ist einer von acht amtierende­n und früheren Mitarbeite­rn des Konzerns, gegen die US-Strafanzei­gen gestellt wurden. Bis auf einen Ingenieur, der früh als Kronzeuge aussagte, werden die anderen Beschuldig­ten in Deutschlan­d vermutet, wo ihnen vorerst keine Ausweisung droht.

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