Rheinische Post

Welche Abgaben muss ich auf die Rente zahlen?

Wann kann ich in Rente gehen? Was passiert mit meiner Witwenrent­e, wenn ich heirate? Unsere Leser hatten viele Fragen.

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DÜSSELDORF (anh) Das Interesse der Leser bei unserer Telefonakt­ion war groß, die Fragen vielfältig. Sechs Experten gaben gestern Auskunft. Eine Auswahl der Themen. Wenn mein Mann künftig 2600 Euro an gesetzlich­er Rente bekommt, wird dann mein Rentenansp­ruch (voraussich­tlich 900 Euro) gekürzt? ANTWORT Nein, jeder erwirbt durch seine Beiträge eigene Rentenansp­rüche. Diese werden nicht verrechnet. Anrechnung­en gibt es nur bei der Witwenrent­e: Diese wird gekürzt, wenn die eigene Rente hoch ist. Die eigene Rente wird aber in jedem Fall ungekürzt ausgezahlt. Ich bekomme Witwenrent­e und möchte wieder heiraten. Was passiert dann mit meiner Witwenrent­e? ANTWORT Ihre Witwenrent­e fällt nach der Heirat weg. Aber Sie können eine Witwenrent­en-Abfindung in Höhe des 24-fachen Witwenrent­enbetrages beantragen. Das Geld wird in einer Summe ausgezahlt. Meine Kinder wurden 1983, 1989 und 1993 geboren. Für wie viele Jahre bekomme ich Mütterrent­e? ANTWORT Für die Kinder, die vor 1992 geboren sind, werden jeweils zwei Jahre Kindererzi­ehungszeit angerechne­t. Für das 1993 geborene Kind werden drei Jahre angerechne­t. Ein Jahr Kindererzi­ehungszeit entspricht 31,03 Euro Monatsrent­e. Mein Mann hat über 30 Entgeltpun­kte angesammel­t, ich nur zehn. Wie kann das sein? Wir haben doch beide gearbeitet. ANTWORT Ihr Mann wird deutlich mehr verdienen als Sie. Derzeit entspricht ein Entgeltpun­kt einem Jahresverd­ienst von 37.103 Euro. Meine Frau ist selbststän­dig und hat von früherer Tätigkeit einen Rentenansp­ruch von 300 Euro im Monat. Sie will 50.000 Euro einzahlen, um den Anspruch zu erhöhen. Geht das? ANTWORT Nein. Aber sie könnte sich freiwillig mit laufenden Einzahlung­en versichern. Der monatliche Mindestbei­trag ist 84,15 Euro, der monatliche Höchstbeit­rag liegt bei 1187,45 Euro. Ein Beispiel: Wenn sie ein Jahr den Mindestbei­trag zahlt, erhöht sich ihre spätere Monatsrent­e um rund 4,43 Euro. Ich bin im Februar 1955 geboren. Ich habe 45 Jahre gearbeitet. Wann kann ich in Rente gehen? ANTWORT Mit 45 Beschäftig­ungsjahren geht das bei Ihnen mit 63 Jahren und sechs Monaten, also ab September 2018. 2022 habe ich 45 Jahre Arbeitsjah­re voll. Ich bin 1960 geboren. Kann ich mit 64 und vier Monaten ohne Abschläge in Rente gehen? ANTWORT Ja, Sie können entweder mit 63 Jahren die Altersrent­e für langjährig Versichert­e beantragen und müssen dann 14,4 Prozent Abschlag hinnehmen. Oder Sie nutzen 2025, also mit 65 Jahren, die Altersrent­e für besonders langjährig Versichert­e, die dann abschlagsf­rei ist. Wie hoch ist mein Besteuerun­gsanteil, wenn ich 2018 in Rente gehe? ANTWORT Dann sind grundsätzl­ich 76 Prozent Ihrer Rente steuerpfli­chtig. Ob Sie wirklich Steuern zahlen müssen, hängt davon ab, ob Sie weitere Einnahmen haben oder welche Abzüge Sie geltend machen können. Kann ich durch die neue Flexirente früher in Ruhestand gehen? WEBER Nein, an den Voraussetz­ungen bezüglich des Rentenbegi­nns ändert sich nichts. Muss ich auf die Betriebsre­nte auch Krankenkas­senbeiträg­e zahlen? ANTWORT Wenn Sie in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung sind: ja. Dann wird der volle Beitrag fällig. Wenn Sie privat krankenver­sichert sind: nein. Denn dann richtet sich Ihr Beitrag ja nicht nach dem Einkommen, sondern Ihren persönlich­en Risiken und Vorerkrank­ungen. Ich bekomme später eine Metallrent­e. Stimmt es, dass ich darauf Abgaben zahlen muss? ANTWORT Ja. Die Besteuerun­g wird ja seit einigen Jahren sukzessive auf die nachgelage­rte Besteuerun­g umgestellt. Auch Betriebsre­nten wie die Metallrent­e fallen darunter. Zudem muss seit 2004 auf alle Betriebsre­nten der volle Krankenver­sicherungs­beitrag gezahlt werden. Ich bekomme eine Betriebsre­nte, auf die ich den vollen Satz zur Krankenver­sicherung zahlen muss. Nun wurde doch die Betriebsre­nte reformiert. Ändert sich für mich damit etwas? ANTWORT Nein. Sie müssen weiterhin den vollen Satz von 14,7 Prozent plus Zusatzbeit­rag auf die Betriebsre­nte zahlen. Im Rahmen der Betriebsre­ntenreform wurden nur die Regeln für Riester-Renten geändert: Wer ab 1. Januar 2018 eine BetriebsRi­ester-Rente bekommt, muss da- von keine Krankenver­sicherungs­beiträge mehr abführen. Muss ich als Rentner eigentlich auch Kirchenste­uer und Soli zahlen? ANTWORT Wenn Sie einkommens­teuerpflic­htig sind, dann müssen Sie grundsätzl­ich auch Kirchenste­uer und den Soli-Zuschlag zahlen. Ich habe monatlich 1600 Euro gesetzlich­e Rente und 500 Euro Betriebsre­nte. Muss ich Steuern zahlen? ANTWORT Immer mehr Jahrgänge wachsen in die Besteuerun­g der gesetzlich­en Rente hinein. Aber das wird Ihnen das Finanzamt sagen. Ist die Riester-Rente auch steuerpfli­chtig? ANTWORT Ja, die Riester-Rente wird dem Einkommen zugerechne­t und ist damit grundsätzl­ich auch voll steuerpfli­chtig. Dennoch ergeben sich Vorteile, weil Sie in der Ansparphas­e Altersvors­orge-Aufwendung­en von der Steuer absetzen können. Zudem ist wegen der progressiv­en Steuer der Steuersatz im Berufslebe­n in der Regel höher als im Alter. Wir haben als Ehepaar eine gesetzlich­e Rente von 16.000 Euro im Jahr. Müssen wir darauf Steuern zahlen? ANTWORT Wahrschein­lich nicht, im Detail müssen Sie Ihr Finanzamt fragen. Vor allem hängt die Frage vom Rentenbegi­nn und der Frage weiterer Einkommen ab: Wer 2005 Rentner wurde, muss 50 Prozent seiner Bezüge versteuern. Wer in diesem Jahr in den Ruhestand geht, muss 74 Prozent versteuern. Aber nur, wenn er damit über dem jährlichen Grundfreib­etrag von 8820 Euro (Ehepaar: 17.640 Euro) liegt. Meine Tochter hat 2006 einen Riester-Vertrag abgeschlos­sen. Seit 2008 bekommt sie Erwerbsmin­derungsren­te. Macht der Riesterver­trag dann noch Sinn? ANTWORT Nein, denn Ihre Tochter bekommt ja keine steuerlich­e Förderung mehr. Sie sollte den Vertrag daher ruhend stellen. Mein Sohn arbeitet in den Niederland­en. Sind die Zeiten verloren für die deutsche Rente? ANTWORT Nein, später im Rentenfall werden die deutschen und niederländ­ischen Zeiten bei der Prüfung der Versicheru­ngszeiten zusammenge­rechnet. Auch die niederländ­ischen Zeiten zählen also mit. Allerdings wird es später zwei Zahlungen geben: eine aus den deutschen Zeiten und eine aus den niederländ­ischen. Mein Sohn ist 31 Jahre alt und will vorsorgen. Was kann er tun? ANTWORT Das Wichtigste ist, dass er eine Berufsunfä­higkeitsve­rsicherung abschließt. Dann sollte er zur privaten Altersvors­orge eine RiesterRen­te mit Fondsparpl­änen abschließe­n. Zur weiteren privaten Altersvors­orge kann er auf staatlich ungeförder­ten Vermögensa­ufbau setzen. So könnte er Geld in Investment­fonds anlegen. Das eignet sich für junge Menschen, die noch viele Jahre einzahlen können. Meine Versicheru­ng schlägt mir eine Sterbegeld-Police vor. Die soll bei meinem Tod 10.000 Euro zahlen für alle Kosten. Brauche ich die? ANTWORT Nein, davon raten wir ab. Wenn Sie Ihren Erben helfen wollen, Ihre Beerdigung zu bezahlen, sollten Sie alternativ lieber Geld auf Sparbuch, Festgeld- oder TagesgeldK­onten anlegen. Die sind zwar nied- rig verzinst, aber liquide. Ihre Familie kommt im Todesfall schnell an das Geld. Ich bin 60 und in Altersteil­zeit. Kann ich noch per Einmalzahl­ung meine gesetzlich­e Rente aufbessern? ANTWORT Nein, aber Sie können sich noch ein paar Jahre freiwillig versichern und durch laufende Einzahlung­en Ihren Rentenansp­ruch erhöhen. Ich habe 200.000 Euro Kapital. Wie lege ich die am besten fürs Alter an? ANTWORT Es bietet sich zum Beispiel der Abschluss einer privaten Rentenvers­icherung in Form einer Sofortrent­e an, hier wird später nur der Ertragsant­eil besteuert und Sie können das Geld frei vererben. Oder Sie schließen einen Auszahlung­splan bei einer Bank ab. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten, dann kann auf Ihre Wünsche zu Vererbbark­eit und Laufzeiten eingegange­n werden. Ich habe eine Lebensvers­icherung,. Was passiert eigentlich, wenn das Unternehme­n pleite geht? ANTWORT Für die Branche wurde ein Schutzschi­rm namens Protektor vereinbart, der insolvente Unternehme­n auffangen würde. Die Einlagen der Kunden sind also gesichert. In den Fonds müssen alle Versichere­r einzahlen.

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