AfD zieht am Montag vor das Amtsgericht
Partei will Termin im Henkel-Saal erzwingen. Verband: Gastronom muss sich an Vertrag halten.
„Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten “, sagt Thomas Kolaric, Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga). „Wenn man einen rechtsgültigen Vertrag schließt und meint, es spreche etwas dagegen, dann sollte man sich das vorher überlegen.“Die Betreiber des Schlösser Quartier Bohème an der Ratinger Straße wollen der Alternative für Deutschland (AfD) den Henkel-Saal jedoch nicht mehr zur Verfügung stellen. Die AfD will ihren Anspruch, da eine bis gestern gesetzte Frist ergebnislos verstrichen ist, am Montag beim Amtsgericht durchsetzen.
Die Vorgeschichte: Am 14. Juli hatten AfD und Quartier Bohème den Vertrag abgeschlossen. Konditionen: Die AfD zahlt für die Nutzung des Henkel-Saals am 13. August (18 bis 22 Uhr, 200 bis 400 Gäste) 3000 Euro. Von diesem Vertrag sind die Gastronomen am 2. August zurückgetreten. Aus dem Schreiben des AfD-Anwalts geht hervor, dass dabei die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ins Feld geführt wurden.
In Ziffer 5 geht es um die Möglichkeit des Rücktritts, sollte der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder der Ruf des Hauses gefährdet werden. Die Polizei sieht laut Anwalt Roger Beckamp aktuell jedoch keine Gefahren, der die Veranstaltung ausgesetzt sei. Zudem müssten die Gefahren von der Veranstaltung ausgehen, was nicht der Fall sei. Der Ruf werde nur durch Proteste von dritter Seite gefährdet. Beckamp geht deswegen davon aus, dass die AfD-Veranstaltung stattfinden wird. Die beiden Gesellschafter der Quartier Bohème GmbH, Torsten te Paß und Christian Erdmann, äußern sich nicht öffentlich. Kommunikationschef Erdmann, in der Session 2016/17 Karnevalsprinz, legte bei Nachfragen den Hörer auf.