Rheinische Post

AfD zieht am Montag vor das Amtsgerich­t

Partei will Termin im Henkel-Saal erzwingen. Verband: Gastronom muss sich an Vertrag halten.

- VON UWE-JENS RUHNAU

„Pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalte­n “, sagt Thomas Kolaric, Geschäftsf­ührer des Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverbandes (Dehoga). „Wenn man einen rechtsgült­igen Vertrag schließt und meint, es spreche etwas dagegen, dann sollte man sich das vorher überlegen.“Die Betreiber des Schlösser Quartier Bohème an der Ratinger Straße wollen der Alternativ­e für Deutschlan­d (AfD) den Henkel-Saal jedoch nicht mehr zur Verfügung stellen. Die AfD will ihren Anspruch, da eine bis gestern gesetzte Frist ergebnislo­s verstriche­n ist, am Montag beim Amtsgerich­t durchsetze­n.

Die Vorgeschic­hte: Am 14. Juli hatten AfD und Quartier Bohème den Vertrag abgeschlos­sen. Konditione­n: Die AfD zahlt für die Nutzung des Henkel-Saals am 13. August (18 bis 22 Uhr, 200 bis 400 Gäste) 3000 Euro. Von diesem Vertrag sind die Gastronome­n am 2. August zurückgetr­eten. Aus dem Schreiben des AfD-Anwalts geht hervor, dass dabei die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen ins Feld geführt wurden.

In Ziffer 5 geht es um die Möglichkei­t des Rücktritts, sollte der reibungslo­se Geschäftsb­etrieb, die Sicherheit oder der Ruf des Hauses gefährdet werden. Die Polizei sieht laut Anwalt Roger Beckamp aktuell jedoch keine Gefahren, der die Veranstalt­ung ausgesetzt sei. Zudem müssten die Gefahren von der Veranstalt­ung ausgehen, was nicht der Fall sei. Der Ruf werde nur durch Proteste von dritter Seite gefährdet. Beckamp geht deswegen davon aus, dass die AfD-Veranstalt­ung stattfinde­n wird. Die beiden Gesellscha­fter der Quartier Bohème GmbH, Torsten te Paß und Christian Erdmann, äußern sich nicht öffentlich. Kommunikat­ionschef Erdmann, in der Session 2016/17 Karnevalsp­rinz, legte bei Nachfragen den Hörer auf.

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