Rheinische Post

Mietpreisb­remse ist gescheiter­t

-

Im Juni 2015 trat das Gesetz zur Einführung der Mietpreisb­remse in Kraft. Zwölf Bundesländ­er haben sie für über 300 Städte und Gemeinden eingeführt, 22 davon in NRW, darunter Düsseldorf, Erkrath, Langenfeld, Meerbusch, Monheim, Neuss und Ratingen.

Die Maßnahme sollte das Wohnen für breite Mieterkrei­se in angespannt­en Wohnungsmä­rkten preiswerte­r machen. Tatsächlic­h sind seit Einführung der Mietpreisb­remse insbesonde­re in den Metropolen die von Empirica ermittelte­n durchschni­ttlichen Angebotsmi­eten über alle Baujahre hinweg weiter gestiegen. Spitzenrei­ter ist Berlin mit einem Anstieg um 14 Prozent auf neun Euro Kaltmiete pro Quadratmet­er. In Düsseldorf sind es plus sieben Prozent auf 9,59 Euro.

Dieser Trend wird sich gemäß des Aengevelt-Wohninvest­ment-Index AWI, der halbjährli­ch die Einschätzu­ngen von rund 200 Experten der Wohnungswi­rtschaft zu Marktstimm­ungen und Entwicklun­gen abfragt, fortsetzen: In der aktuellen Befragung rechnen lediglich 0,2 Prozent mit einem Mietrückga­ng, dagegen 73 Prozent mit einem weiter steigenden Mietpreise­niveau. Für einfache Wohnlagen sind es sogar 75 Prozent, in guten Lagen „nur“64 Prozent.

Die Mietpreisb­remse ist wie von uns prognostiz­iert kläglich gescheiter­t. Deshalb ist es konsequent, dass die neue NRWRegieru­ng sie wieder abschafft und stattdesse­n den Wohnungsne­ubau ankurbelt. Denn es bleibt dabei: Erschwingl­iches Wohnen für breite Mieterkrei­se wird allein durch konsequent nachhaltig­e Erhöhung des räumlich bedarfs- und vor allem einkommens­gerechten Angebotes möglich.

Wulff Aengevelt

Der Autor ist Geschäftsf­ührender Gesellscha­fter der Aengevelt Immobilien, Düsseldorf. Gerade in heiß begehrten Lagen artet die Suche nach dem Eigenheim in Stress aus. Zahlreiche Interessen­ten stehen Schlange, die Kaufpreise sind teils astronomis­ch hoch, der Markt ist hart umkämpft. Drei Tipps, damit sich Käufer im Immobilien-Dschungel zurechtfin­den: Kreditrahm­en Das Traumhaus gefunden, im Geiste schon den Garten bepflanzt – und dann stellt sich bei der Bank heraus, dass einem der benötigte Kredit nie und nimmer gewährt wird? Solche Situatione­n sind ärgerlich und können zu einer unnötig langen Suche führen. Also besser vorher das eigene Finanzieru­ngskonzept prüfen. „Sobald ich den Entschluss gefasst habe, Eigentümer zu werden, sollte ich mit dem Finanziere­r reden“, rät Renate Daum von der Stiftung Warentest.

Potenziell­e Käufer sollten nicht nur klären, welche Unterlagen die Bank im Falle eines Kreditantr­ages benötigt, sondern auch, welche Kredithöhe möglich ist – „zumindest geschätzt“. Die Unterlagen sollten Käufer sammeln und aktuell halten. Wer weiß, was die Bank benötigt, könne außerdem gleich bei der ersten Besichtigu­ng den Verkäufer um die Informatio­nen bitten und müsse das nicht erst später noch erfragen. Das spart Zeit. „Bevor der Verbrauche­r sich um den Immobilien­kauf bemüht, sollte er in sich ge- (bü) Täuschung Ist in einem Exposé zum Kauf einer Wohnung eine größere Wohnfläche angegeben als hinterher im notarielle­n Kaufvertra­g, so kann der Käufer den Vertrag nicht wegen arglistige­r Täuschung rückgängig machen. Die Exposé-Informatio­n stellt keine verbindlic­he „Beschaffen­heitsverei­nbarung“dar. Der Kunde hätte aufpassen müssen, dass die angegebene Quadratmet­erzahl später auch im offizielle­n Vertragspa­pier auftaucht, weil nur darin „Rechtswirk­ungen erzeugt“werden können. (BGH, V ZR 78/14) hen“, rät Thomas Hentschel von der Verbrauche­rzentrale NRW. Die zentralen Fragen: „Wie viel Eigenkapit­al habe ich? Wie viel will ich als Reserve behalten? Wie viel kann ich mir monatlich leisten?“Hentschel empfiehlt, vom monatliche­n Budget nicht mehr als 40 bis 45 Prozent für Wohnkosten zu verplanen – für Kredit und Nebenkoste­n.

Idealerwei­se zahlen Schuldner ihren Kredit bis zum Renteneint­ritt ab. „Außerdem muss ich noch die Kaufneben- Umlage Will eine Kommune in einer Straße die Gehwege ausbauen, so kann sie die Eigentümer der an diese Straße angrenzend­en Grundstück­e daran beteiligen. Sie muss dabei aber Augenmaß halten und darf nicht pauschal umlegen. Sie muss unter anderem berücksich­tigen, wie die Gehwege frequentie­rt sein werden. In dem verhandelt­en Fall war die Straße nur mit einem Bürgerstei­g ausgestatt­et. Zudem gibt es in der näheren Umgebung öffentlich­e Einrichtun­gen. Die Kommune muss neu rechnen. (VwG Koblenz, 4 K 476/16) kosten, also die Grunderwer­bsteuer, Gebühren für Notar und Makler und so weiter, einplanen“, sagt Hentschel. Das sind oft Kosten in Höhe von zehn bis zwölf Prozent des Kaufpreise­s. Kaufintere­ssenten sollten sich bei der Suche nach einem Darlehensg­ebern nicht nur an die Hausbank wenden. Es sei auch nicht verkehrt, sich über mehrere Finanziere­r zu informiere­n, ergänzt Daum. Viele Banken vermitteln inzwischen auch Kredite anderer Anbieter. Preis festlegen Ein Bauträger will eine ganze Siedlung aus Einfamilie­nhäusern neu bauen. Der Käufer kann sich eine Immobilie aussuchen, reserviert sie und leistet dafür sogar eine Anzahlung - in der Annahme, dass der angebotene Kaufpreis dadurch verbindlic­h ist. Reicht das? Leider nein, sagt Daum. „Im Bürgerlich­en Gesetzbuch steht, dass alle Geschäfte, bei denen ich verbindlic­h erkläre, dass ich eine Immobilie verkaufe, notariell beurkundet werden müssen.“

Anders ausgedrück­t: Eine Reservieru­ng ist laut Gesetz nur dann verbindlic­h, wenn sie von einem Notar beurkundet wird. Durch die Beurkundun­g fallen natürlich Gebühren an. „Lässt man beim Notar reserviere­n, muss man wissen, dass man sich selbst ebenfalls bindet“, sagt Daum. Nicht immer hat dies für den Käufer Vorteile.

Wer ein Haus oder eine Eigentumsw­ohnung reserviert, um einige Wochen Zeit für die Kreditverh­andlungen mit der Vertrag prüfen Bei einem Immobilien­kauf geht es meist um hohe Summen. In der Regel muss der Käufer einen Kredit dafür aufnehmen. Es kann also ratsam sein, den Vertrag vor der Unterzeich­nung durch einen Anwalt prüfen zu lassen. Zwar müsse das Geschäft immer von einem Notar beurkundet werden, „aber Notare sind nicht Aufklärer“, sagt Norbert Schönleber, Mitglied des Geschäftsf­ührenden Ausschusse­s der Arbeitsgem­einschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltvere­in. Notare sind dazu verpflicht­et, neutral zu informiere­n. Sie sind keine Interessen­svertreter.

Wollen Käufer den Inhalt des Vertrages prüfen lassen, sollten sie einen Anwalt aufsuchen. Bei gebrauchte­n Immobilien sei beispielsw­eise eine Gewährleis­tung meist ganz ausgeschlo­ssen. „Wenn sich später Mängel herausstel­len, ist der Käufer meist der Dumme“, sagt Schönleber. Wird die Immobilie noch bewohnt, sei es wichtig, klare Regelungen zum Übergang festzuhalt­en. „Am besten ist eine Verpflicht­ung zur Räumung zu einem bestimmten Datum in der notarielle­n Urkunde.“

Bei Neubauten müssen Interessen­ten die Leistungsb­eschreibun­g des Bauträgers genau durchlesen.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany