Rheinische Post

Versuchte Vergewalti­gung in Disco

36-Jähriger zu Bewährungs­strafe verurteilt. Er muss eine Therapie machen.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

FLINGERN Mit einer Strafe von 18 Monaten auf Bewährung und mit strengen Auflagen hat das Amtsgerich­t den Vergewalti­gungsversu­ch eines Callcenter-Agenten (36) an einer jungen Frau geahndet. In einer Augustnach­t 2016 hatte er laut Anklage in einer Disco an der Ronsdorfer Straße die Studentin (22) auf der Damentoile­tte verprügelt und zu vergewalti­gen versucht. Erst durch das Eingreifen einer anderen Besucherin (32) konnte er gestoppt werden. Später wurde ein Blut-Alkohol-Wert von 2,2 Promille bei ihm festgestel­lt. Im Prozess sprach er jetzt von einem „Blackout“.

„Ich kann mich an nichts erinnern, aber wenn ich das getan habe, dann ist das wirklich schrecklic­h“, sagte der bisher völlig unbescholt­ene Angeklagte. Ein Gutachter befand, der 36-Jährige habe die Erinnerung an die sexuelle Attacke gegen die ihm bis dahin völlig fremde Frau auf der Disco-Toilette allerdings erst rückwirken­d ausgeblend­et, sei zur Tatzeit „sehr zielgerich­tet und fokussiert“vorgegange­n.

So hatte der Angeklagte die Studentin als Zufallsopf­er in jener Toilette angetroffe­n, sie sofort mit Fäusten traktiert und niedergeru­ngen. „Er hat kein Wort gesagt, ich dachte, er wäre ein Psychopath“, schilderte die 22-Jährige gestern. Erst durch ihre immer lauteren Hilferufe war dann doch eine andere Besucherin der Disco aufmerksam geworden und hatte mit einem Be- senstiel so lange auf den Angreifer eingeprüge­lt, bis dieser von dem Opfer abließ, davonlaufe­n wollte, dabei aber gegen einen Türsteher prallte und zunächst bewusstlos liegenblie­b.

Das Gericht ging nicht davon aus, dass seine Schuldfähi­gkeit zur Tatzeit vollständi­g aufgehoben war, sondern allenfalls eingeschrä­nkt gewesen sein könnte. Die für die Gewalttat fällige Haftstrafe von 18 Monaten setzten die Richter dann auch nur unter der Bedingung zur Bewährung aus, dass der Angeklagte dem Opfer jetzt ratenweise insgesamt 6000 Euro zahlt, dass er schleunigs­t eine Psychother­apie antritt und durchsteht und dass er alle drei Monate zum Drogentest geht. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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