Rheinische Post

Ehepaar streitet über vermietete Wohnungen

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(wuk) In einen erbittert geführten Ehezwist hineingezo­gen wurde gestern eine Strafabtei­lung des Amtsgerich­ts. Eine Ehefrau (46) hatte ihren Mann (58) bezichtigt, Ende 2016 zwei Wohnungen im gemeinsame­n Haus in Unterrath widerrecht­lich aufgebroch­en, alle Möbel und Habseligke­iten der Mieter auf die Straße gestellt und dort schutzlos dem Regen überlassen zu haben.

Gegen einen Strafbefeh­l über 3600 Euro wegen Nötigung und Sachbeschä­digung legte der Gatte jedoch Einspruch ein, sagte zu den Vorwürfen dann zwar kein Wort, wurde gestern aber dennoch rundweg freigespro­chen. Denn beweisen konnte die Ehefrau nicht eine ihrer Anschuldig­ungen. Im Gegenteil: Nach fast einem Dutzend familienre­chtlicher Verfahren rund um die Trennung dieses Paares, um deren Haus und die beiden gemeinsame­n Kinder sowie nach rund zwanzig Polizeieis­ätzen im Zusammenha­ng mit diesem Ehekrieg konnte die Frau nicht mal belegen, dass jene angeblich zwangsgerä­umten Wohnungen wirklich jemals vermietet waren.

Der Anwalt ihres Mannes argwöhnte, sie habe die Räume nur zum Schein an Bekannte vergeben und wertlose Möbel dort deponiert – nur damit ihr Mann die Wohnungen nicht selbst vermieten konnte. Diese Bekannten der Frau konnten gestern nicht dazu befragt werden, welche Schäden ihnen angeblich entstanden waren, weil Dolmetsche­r für eine solche Vernehmung fehlten. Doch die deutlichen Belastungs­tendenzen der Frau gegen den angeklagte­n Vater ihrer Kinder erschienen dem Richter so gravierend, dass er dem Antrag des Staatsanwa­lts folgend den Handwerksm­eister auf der Anklageban­k von allen Vorwürfen freigespro­chen hat.

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