Pseudo-Asylrecht Kolumne Mit Verlaub!
Zu „Für ein neues Denken beim Asylrecht“(RP vom 4. August): Unser Asylrecht, das sicher seine historische Berechtigung hat, muss nicht nur nachgebessert, sondern nach meiner Meinung radikal verändert werden. Warum? Weil wir doch alle wissen, dass es den im Grundgesetz festgeschriebenen Asylgrund der politischen Verfolgung faktisch gar nicht mehr gibt – zumindest nicht für die Millionen von Menschen, die ihre Heimatländer verlassen können. Sie haben allesamt andere Gründe: Armut, Perspektivlosigkeit oder Krieg in ihren Herkunftsländern. Können diese Gründe für ein an christlichen Werten orientiertes Land weniger bedeutsam sein als politische Verfolgung? Ganz sicher nicht. Gerade diesen Menschen müssen wir helfen und wollen wir ja auch helfen – die meisten von uns jedenfalls. Nur wissen wir auch: Wir (Deutschen) können nicht allen helfen. Also weg mit diesem Pseudoasylrecht der politischen Verfolgung, das die Flüchtlinge nur zur Lüge und zum Wegwerfen ihrer Pässe animiert und den Gesetzgeber zu immer neuen Ausgestaltungen eines völlig ausgehöhlten Asylrechts. Hin zu einem europäischen Asylrecht der humanitären Hilfe mit verpflichtenden Aufnahmequoten für alle Länder der EU. Da eben nicht alle aufgenommen werden können, muss es entsprechende Regeln geben. Ganz oben auf der Liste müssen Integrationswille und Integrationsfähigkeit stehen.