19. August 1738
(tber) Gegen Ende des 15. Jahrhunderts war in ganz Europa eine Art „Hexenhysterie“ausgebrochen, die alleine in Deutschland bis in die 1750er Jahre hinein rund 25.000 Todesopfer zur Folge hatte. Der letzte und wohl bekannteste Hexenprozess im Rheinland und die anschließende Hexenverbrennung ist für den 19. August 1737 in Gerresheim belegt. Gleich zwei Frauen, die 16-jährige Helene Mechthildis Curtens und die 45jährige Agnes Olmans, wurden an diesem Tag verbrannt. Curtens wurde zur Last gelegt, dass sie Tücher mit merkwürdigen Zeichnungen herumgezeigt und immer wieder erzählt hatte, dass sie von einem Mann besucht wurde, der sich „Der Schwarze“nannte. In ihrer Nachbarschaft machten Gerüchte über Zauberkräfte die Runde. Außerdem sagte man ihr einen Teufelspakt und Teufelsbesessenheit nach. Olmans, einer Nachbarin des Mädchens, sagte man nach, dass sie den Kontakt zum „Schwarzen“hergestellt haben soll. Ihren eigenen Töchtern soll sie zudem das Hexen beigebracht haben. Olmans beteuert ihre Unschuld, die ihr vorgeworfenen Missetaten gesteht sie unter Folter. Beide Frauen werden wegen Teufelsbuhlschaft, Gotteslästerung, Schadenszauber unter anderem zum Tode verurteilt, eine Erdrosselung vor der Verbrennung wurde abgelehnt. An die beiden letzten Opfer im Rheinland erinnert ein kleiner Platz an der Ecke Dreherstraße/Schönaustraße. Auf diesem Platz steht auch ein „Hexen-Gedenkstein“, er trägt den Titel „Befreiung“und wurde geschaffen von Gabriele Tefke, eingeweiht 1989.