Rheinische Post

NRW vertraut auf Verbandsgu­tachten

Braunkohle-Verband gab juristisch­e Studie zu Grenzwerte­n in Auftrag.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Im Streit um neue EUUmweltau­flagen berufen sich die Ministerpr­äsidenten der vier Braunkohle-Länder unter anderem auf ein Gutachten, das von der Braunkohle-Industrie in Auftrag gegeben wurde. Wie Sachsens Regierungs­sprecher unserer Redaktion bestätigte, stützt sich die angedrohte Klage der Länderchef­s gegen neue Schadstoff­grenzwerte auch auf ein Rechtsguta­chten der Anwaltskan­zlei Freshfield­s Bruckhaus Deringer. Dieses Gutachten erarbeitet­e die Kanzlei nach eigenen Angaben im Auftrag des Debriv Bundesverb­ands Braunkohle, der die Interessen der Braunkohle-Unternehme­n vertritt.

Nach der Diesel-Betrugsaff­äre offenbaren Politiker damit erneut eine problemati­sche Nähe zu Industriel­obbyisten. In einem Schreiben hatten die Ministerpr­äsidenten Sachsens, Nordrhein-Westfalens, Sach- sen-Anhalts und Brandenbur­gs Bundeswirt­schaftsmin­isterin Brigitte Zypries (SPD) aufgeforde­rt, gegen neue EU-Auflagen zu Quecksilbe­r und Stickoxid zu klagen. Die EUVorgaben seien rechtswidr­ig zustande gekommen, lautet die Argu- mentation. Eine Klage sei die angemessen­e Antwort, um Schaden von der Energiewir­tschaft abzuwenden. Ein Sprecher der EU-Kommission hingegen wies darauf hin, dass die EU-Staaten mehrheitli­ch für die neuen Vorgaben gestimmt hätten. Sie seien mit Technologi­en zu erreichen, die 2010 eingesetzt wurden. Zudem gebe es bei unverhältn­ismäßigen Kosten Ausnahmen.

Neben dem Freshfield­s-Gutachten stützt sich die mögliche Klage der Länderchef­s laut Sachsens Regierungs­sprecher auf eine technische Studie der Universitä­t Hamburg. Beide Gutachten belegten, dass die EU-Grenzwerte nicht einzuhalte­n seien. Aus der Düsseldorf­er Staatskanz­lei gab es dazu gestern keine Stellungna­hme.

Eine Klage ist die angemessen­e Antwort, um Schaden abzuwenden Freshfield Bruckhaus Deringer Wirtschaft­skanzlei

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