Rheinische Post

So klappt es mit dem Bauantrag

Ein eigenes Haus ist für viele ein Traum. Noch dazu, wenn es ein Neubau ist. Vor dem Baustart gibt es aber eine Menge zu tun. Wie Bauherren ihre Unterlagen richtig vorbereite­n.

- VON SANDRA KETTERER

Das Kind ist geboren, der Hund eingezogen, die Mietwohnun­g wird zu klein. Also vielleicht ein Haus bauen? Viele entscheide­n sich inzwischen gegen einen Architekte­n. Beliebt sind Verträge mit Bauträgern, die Haus und Grund aus einer Hand bieten. Möglich ist auch, einen Generalunt­ernehmer beziehungs­weise -übernehmer zu beauftrage­n. Hier sind die Auftraggeb­er die Bauherren. Auf sie kommt in der Bauplanung­sphase einiges zu: Grundstück­skauf „Der Käufer sollte möglichst schon vorab klären, was auf dem Grundstück machbar ist“, sagt Holger Schmidt, Bauherrenb­erater des BauherrenS­chutzbunde­s. Es lohne sich, beim Bauamt nachzufrag­en, ob es einen gültigen Bebauungsp­lan gebe und was darin geregelt sei. „In der Regel ist die Art und Größe der Bebauung festgehalt­en“, sagt Schmidt. Ebenso könnten Geschossza­hl, Fassadenge­staltung oder Firsthöhe vorgeschri­eben sein. Vorgaben klären Der Bauplaner muss unter anderem wissen, wie das Haus auf das Grundstück gebaut werden darf. Dazu müsse der Bauherr den Lageplan des Grundstück­s einsehen, sagt Schmidt. Wenn das Grundstück schon vermessen sei, könnten die Käufer den Lageplan über den Vermesser erhalten, der die Arbeit erledigt hat. Fördermögl­ichkeiten prüfen Bei einem Neubau kann es sich lohnen, etwa für energetisc­he Maßnahmen Fördergeld­er zu beantragen. Peter Burk vom Institut Bauen und Wohnen rät, unter anderem die Angebote der KfW zu prüfen. „Dafür muss ich aber gewisse Standards beim Bau einhalten.“Für den Antrag sei eine detaillier­te Baubeschre­ibung nötig. Baugrundgu­tachten Ein Gutachten über die Beschaffen­heit des Bodens ist keine Pflicht. Aber: „Das Baugrundri­siko ist ein originäres Bauherrenr­isiko“, warnt Schmidt. Stellt sich später heraus, dass der Keller falsch ab- gedichtet ist, weil die Feuchtigke­it des Bodens falsch eingeschät­zt wurde, sei dies das Risiko des Bauherrn.

„Ein Baugrundgu­tachten erstellen zu lassen, gebietet die Vernunft“, sagt auch Eva Reinhold-Postina vom Verband Privater Bauherren. „Auch wenn man keinen Keller bauen will, sollte man wissen, auf welchem Boden man baut.“ Grundstück vorbereite­n Müssen vor dem Baubeginn noch Bäume gefällt werden? Hierfür gebe es klare Vorschrift­en, erklärt Burk. „Wenn Bäume, die einen bestimmten Durchmesse­r haben, auf dem Grundstück stehen, muss die Fällung beantragt werden.“Dabei müssten Bauherren wiederum beachten, dass Bäume nicht ganzjährig, sondern nur zu bestimmten Zeiten gefällt werden können. „Der Bauherr sollte außerdem seinen Vertrag daraufhin prüfen, ob das Bauunterne­hmen oder er selbst für Bauantrag stellen Ist der Bauherr mit den Planungen einverstan­den, kann der Bauantrag zum Bauamt geschickt werden. Wie lange die Prüfung dauert, hängt laut Schmidt von den Voraussetz­ungen ab. „Wenn es sich um ein Ein- oder Zweifamili­enhaus handelt, der Bebauungsp­lan vorliegt und man sich an die Vorgaben des Plans hält, kann der Antrag innerhalb eines vereinfach­ten Baugenehmi­gungsverfa­hrens bewilligt werden.“In diesem Fall werde das Vorhaben nur zur Kenntnis genommen. „In der Regel sollte dann nach spätestens vier Wochen die Genehmigun­g vorliegen“, sagt Schmidt.

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Bevor es mit dem Hausbau losgehen kann, benötigen private Bauherren eine Menge Unterlagen. Sie sollten unter anderem wissen, welche Vorgaben es etwa durch den Bebauungsp­lan gibt.

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