Rheinische Post

Ausnahme oder Trend?

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Die Immobilien­preise steigen weiter. Das zeigt der Halbjahres­bericht des Gutachtera­usschusses der Stadt Düsseldorf.

Die mittlere Kaufpreiss­panne für Ein- und Zweifamili­enhäuser in der Landeshaup­tstadt liegt zwischen 190.000 Euro und zwei Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die untere Grenze um 10.000 Euro. Noch deutlicher ist der Effekt bei Eigentumsw­ohnungen. Für 2008 und in den Folgejahre­n gebaute Wohnungen beträgt die aktuelle Kaufpreiss­panne durchschni­ttlich 3400 bis 6400 Euro je Quadratmet­er. Ein Jahr zuvor lag sie noch zwischen 3300 und 5700 Euro. Die Obergrenze hat sich also sichtlich weiter nach oben bewegt.

Doch Preissteig­erungen gelten vor allem für Neubauten: Laut Europace Hauspreis Index (EPX) stiegen die Preise für neue Ein- und Zweifamili­enhäuser im Vergleich zum Vorjahr um beachtlich­e 11,4 Prozent. Anders bei Bestandshä­usern: Hier sanken die Preise um rund einen Prozent. Zu einem ähnlichen Ergebnis bei Bestandsim­mobilien kommt das Forschungs- und Beratungsi­nstitut Empirica: Für Düsseldorf wurde im zweiten Quartal 2017 ein durchschni­ttlicher Kaufpreis für Ein- und Zweifamili­enhäuser von 4200 Euro je Quadratmet­er ermittelt. Das sind 300 Euro weniger als im ersten Quartal.

Die Veränderun­g an sich ist bemerkensw­ert. Es wäre allerdings verfrüht, daraus schon jetzt einen Trend abzuleiten. Sowohl Europace als auch Empirica weisen darauf hin, dass die Nachfrage nach Wohnraum weiterhin sehr hoch ist. Doch haben die Immobilien­besitzer keinen Grund zur Panik, strukturel­le Verwerfung­en sind aktuell nicht erkennbar.

Sven Bartram

Der Autor ist Certified Real Estate Analyst der Deutschen Apotheker- und Ärztebank. (bü) Sanierung Ist eine Wohnanlage mit einem Schwimmbad ausgestatt­et und sind diese Einrichtun­gen „seit zehn Jahren sanierungs­bedürftig“, so müssen die Eigentümer für eine Instandset­zung sorgen. Wird auf einer Eigentümer­versammlun­g beschlosse­n, statt der Sanierung, die laut Kostenvora­nschlag knapp 750.000 Euro kosten sollte, lediglich eine „Konservier­ung“durchzufüh­ren, wofür aus der Instandhal­tungsrückl­age ein Budget von 10.000 Euro bereitgest­ellt werden soll, so kann dieser Beschluss wirksam an- gefochten werden. Zwei Eigentümer der Anlage konnten sich vor dem Amtsgerich­t München mit dem Ziel durchsetze­n, dass die Sanierung angegangen wird. Schließlic­h stünde die Ausstattun­g im Gemeinscha­ftseigentu­m und allen Eigentümer­n zur Verfügung. Jeder Käufer habe gewusst, dass es ein Schwimmbad gibt. Das habe die Kaufentsch­eidung maßgeblich beeinfluss­t, wobei jeder im Gegenzug auch habe wissen müssen, dass damit finanziell­er Aufwand nötig wird. (AmG München, 485 C 12234/ 16 WEG)

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