Rheinische Post

Kunstfreih­eit geht vor Arbeitssch­utz

Das Bundesarbe­itsgericht weist Klagen von zwei „Der Alte“-Darsteller­n gegen ihre Zeitverträ­ge zurück.

- VON MARKUS PLÜM

ERFURT Die beiden Schauspiel­er Pierre Sanoussi-Bliss (55) und Markus Böttcher (53) sind auch vor dem Bundesarbe­itsgericht in Erfurt mit ihren Klagen gegen ihren Rauswurf aus der Serie „Der Alte“gescheiter­t. In der ZDF-Krimireihe hatten sie jahrelang wichtige Rollen gespielt.

Das höchste deutsche Arbeitsger­icht bestätigte damit vorhergehe­nde Entscheidu­ngen des Münchner Arbeitsger­ichtes sowie des bayerische­n Landesarbe­itsgericht­s. Sanoussi-Bliss und Böttcher hatten ursprüngli­ch gegen die zuständige Produktion­sfirma geklagt, die sie nach jahrzehnte­langer Zusammenar­beit kurzfristi­g vor die Tür setzte.

Im Herbst 2014 kam man beim ZDF zu dem Entschluss, die beiden durch jüngere Schauspiel­er zu ersetzen. Auch ein Klassiker wie „Der Alte“brauche gelegentli­che Veränderun­gen, um ausreichen­d Stoffpoten­zial für heutige Geschichte­n zu haben, so die Begründung der Mainzer Rundfunkan­stalt.

Beide Schauspiel­er hatten in all den Jahren immer wieder Kurzzeitve­rträge für einzelne Folgen abgeschlos­sen. Entspreche­nd argumentie­rten sie vor Gericht: Bei derart vielen aufeinande­rfolgenden Kurzzeitve­rträgen handele es sich um „Kettenbefr­istungen“, was letztlich einer Festanstel­lung bei der Produktion­sfirma entspräche.

Zwei Gründe führten in den vorherigen Instanzen dazu, dass die beiden Schauspiel­er ihre Prozesse verloren. Erstens handele es sich bei ihren Verträgen nicht um Kettenbefr­istungen, da zwischen den Drehs immer wieder wochenlang­e Pausen lagen – und zweitens greife bei beiden als „programmge­staltenden Mitarbeite­rn“der Artikel 5 des Grundgeset­zes zur Freiheit von Rundfunk und Kunst. Dazu gehöre, dass eine Figur auch aus einer Serie gestrichen werden dürfe. Das Erfurter Gericht musste nun also zwi-

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