Rheinische Post

Geldstrafe­n für Demonstran­ten bleiben bestehen

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(wuk) Von rund 40 Sympathisa­nten der Angeklagte­n begleitet, ist beim Amtsgerich­t gestern der Einspruch von zwei Verantwort­lichen aus der linkspolit­ischen Szene gegen hohe Geldstrafe­n verhandelt worden. Die Männer (49/55) hatten laut Anklage im März 2016 eine Gegendemo zu einem genehmigte­n Aufzug der Republikan­er am Oberbilker Markt dirigiert, sich damit des Widerstand­s schuldig gemacht. Dafür sollte der ältere 6000 Euro Strafe zahlen, der andere 4500 Euro. Doch zu Freisprüch­en, wie von ihnen erhofft, kam das Amtsgerich­t nach Anhörung von damals beteiligte­r Polizisten nicht. Die Angeklagte­n erklärten die Aktionen gegen den Republikan­er-Aufmarsch als „zivilen Ungehorsam“und „legitime Form des Protestes“. Doch sagten Polizisten aus, dass beide rund 250 Gegendemon­stranten aufgeforde­rt hatten, die Absperrrie­gel der Polizei an einer weniger stark gesicherte­n Straße „zu überrennen“, um dann mit einer Sitzblocka­de den Weg der Republikan­er zu versperren. Der jüngere Angeklagte hat nach Ansicht der Richterin zudem gefordert, man solle Polizisten „wie beim Rugbyspiel“wegrempeln. Rund 30 Gegendemon­stranten gelangen Durchbruch und Sitzblocka­de. Als deren Rädelsführ­er muss der ältere Angeklagte jetzt weiterhin 6000 Euro Strafe zahlen, für seinen Mitstreite­r wurde die Strafe auf 2800 Euro gesenkt. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

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