Missbrauchsopfer gesteht Betrug
(wuk) Zu einem Jahr Bewährungsstrafe plus Rückzahlung von erschwindelten 7000 Euro an die katholische Kirche hat ein Amtsrichter gestern einen 56-jährigen Angeklagten verurteilt. Der war in den 1960ern in einer kirchlichen Einrichtung sexuell missbraucht und dafür später mit 17.000 Euro entschädigt worden.
2016 hatte der Mann laut Anklage das Kölner Generalvikariat monatelang mit gefälschten Therapierechnungen um 6927,50 Euro betrogen. Das gab er gestern im Strafprozess zu, gab als Motiv aber weder Rach- sucht noch Gewinnstreben, sondern sein Gerechtigkeitsempfinden an. Denn die Kosten für seine Therapie habe stets seine Krankenkasse getragen – obwohl nach seiner Logik doch die Kirche dafür hätte zahlen müssen.
Aus Schriftstücken eines Psychotherapeuten, den ihm die Kirche vorgeschlagen hatte, hat er laut Geständnis eigenhändig Rechnungen gefälscht, in neun nachgemachten Abrechnungen für angebliche Einzelsitzungen rund 7000 Euro geltend gemacht und auch erhalten. Mit diesem Geld wollte er angeblich weitere Sitzungen bei seinem angestammten Therapeuten direkt bezahlen – ohne die Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.
Bei der zehnten Rechnungsfälschung flog der Schwindel auf. Als er nämlich vergaß, auch dieses „Dokument“mit der Signatur des Therapeuten zu versehen, hatte sich das Generalvikariat Ende 2016 direkt an jenen Therapeuten gewandt – und erfahren, dass der Angeklagte dort niemals in Behandlung gewesen war. Laut Bewährungsurteil muss der 56-Jährige den ganzen Betrag nun an die Kirche zurückzahlen.