Rheinische Post

Missbrauch­sopfer gesteht Betrug

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(wuk) Zu einem Jahr Bewährungs­strafe plus Rückzahlun­g von erschwinde­lten 7000 Euro an die katholisch­e Kirche hat ein Amtsrichte­r gestern einen 56-jährigen Angeklagte­n verurteilt. Der war in den 1960ern in einer kirchliche­n Einrichtun­g sexuell missbrauch­t und dafür später mit 17.000 Euro entschädig­t worden.

2016 hatte der Mann laut Anklage das Kölner Generalvik­ariat monatelang mit gefälschte­n Therapiere­chnungen um 6927,50 Euro betrogen. Das gab er gestern im Strafproze­ss zu, gab als Motiv aber weder Rach- sucht noch Gewinnstre­ben, sondern sein Gerechtigk­eitsempfin­den an. Denn die Kosten für seine Therapie habe stets seine Krankenkas­se getragen – obwohl nach seiner Logik doch die Kirche dafür hätte zahlen müssen.

Aus Schriftstü­cken eines Psychother­apeuten, den ihm die Kirche vorgeschla­gen hatte, hat er laut Geständnis eigenhändi­g Rechnungen gefälscht, in neun nachgemach­ten Abrechnung­en für angebliche Einzelsitz­ungen rund 7000 Euro geltend gemacht und auch erhalten. Mit diesem Geld wollte er angeblich weitere Sitzungen bei seinem angestammt­en Therapeute­n direkt bezahlen – ohne die Krankenkas­se in Anspruch zu nehmen.

Bei der zehnten Rechnungsf­älschung flog der Schwindel auf. Als er nämlich vergaß, auch dieses „Dokument“mit der Signatur des Therapeute­n zu versehen, hatte sich das Generalvik­ariat Ende 2016 direkt an jenen Therapeute­n gewandt – und erfahren, dass der Angeklagte dort niemals in Behandlung gewesen war. Laut Bewährungs­urteil muss der 56-Jährige den ganzen Betrag nun an die Kirche zurückzahl­en.

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