Politiker müssen umdenken
Die Bundestagswahlen stehen vor der Tür. Da ist der Wohnungsbau wieder ein gefundenes Wahlkampfthema für den Stimmenfang. Dies geschieht leider selten zum Wohle der tatsächlich betroffenen Familien und erlassene Gesetze wie zum Beispiel die Mietpreisbremse sind oftmals von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ferner legten unnötige Regularien und Auflagen den Wohnungsbauunternehmen oft kostentreibende Steine in den Weg.
Stattdessen sollten die Politiker der Dynamik des freien Marktes mehr Vertrauen schenken und da, wo es nötig ist, die Mieter, Wohnungskäufer und die Wohnungsinvestoren stärker fördern. Die Reduzierung der Grunderwerbsteuer, zumindest für bestimmte Einkommensgruppen, Abweichungen von Bauauflagen und zinsbegünstigte Darlehen sind einige Beispiele. Wenn dann wieder mehr und schneller gebaut werden kann, hat dies gleich mehrere positive Effekte: Mehr Wohnraum steht zur Verfügung. Mehr Umsatz bedeute mehr Steuereinnahmen. Und Auflagen, zum Beispiel in Form einer Quotierung für günstige Miet- und Eigentumswohnungen, werden von Investoren gerne akzeptiert.
Vielleicht sollten einige Politiker alle Beteiligten mehr als Team statt als Gegner betrachten, ähnlich wie in einem erfolgreichen Unternehmen. In Düsseldorf wird vieles bereits sehr richtig gemacht. Der Dialog zwischen Wohnungsbauunternehmen und der Verwaltung ist sehr konstruktiv und zielführen. Ein gutes Beispiel ist das Handlungskonzeptes „Zukunft Wohnen.Düsseldorf“. Jetzt ist die Politik am Zug.
Werner Horn
Der Autor ist Prokurist und Leiter Bauträgervertrieb Rheinland von Corpus Sireo Makler. (bü) Musik Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Kinder auch dann auf ihren Musikinstrumenten üben dürfen, wenn vereinzelt die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht eingehalten werden. Von Minderjährigen könne nicht ohne weiteres verlangt werden, dass sie Regeln einhielten – im Gegensatz zu Erwachsenen. Das gelte insbesondere dann, wenn die Geräusche (hier ging es um Nachbarskinder, die Saxofon, Schlagzeug und Tenorhorn spielten) zwar deutlich zu hören sind, aber nicht zu erken- nen ist, dass dort „jemand absichtlich den Vorgang des Musizierens in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertierte“, erläuterte das Gericht in seinem Urteil. Die Entwicklung von Minderjährigen stehe unter besonderem Schutz. Deshalb sei dem Musizieren der Kinder Vorrang vor den Interessen der Nachbarn einzuräumen. Auf eine Lärm-Messung in Dezibel (die genervten Nachbarn hatten argumentiert, es würden teilweise bis zu 70 dB erreicht) verzichtete das Gericht. (AmG München, 171 C 14312/16)