Rheinische Post

Politiker müssen umdenken

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Die Bundestags­wahlen stehen vor der Tür. Da ist der Wohnungsba­u wieder ein gefundenes Wahlkampft­hema für den Stimmenfan­g. Dies geschieht leider selten zum Wohle der tatsächlic­h betroffene­n Familien und erlassene Gesetze wie zum Beispiel die Mietpreisb­remse sind oftmals von Anfang an zum Scheitern verurteilt. Ferner legten unnötige Regularien und Auflagen den Wohnungsba­uunternehm­en oft kostentrei­bende Steine in den Weg.

Stattdesse­n sollten die Politiker der Dynamik des freien Marktes mehr Vertrauen schenken und da, wo es nötig ist, die Mieter, Wohnungskä­ufer und die Wohnungsin­vestoren stärker fördern. Die Reduzierun­g der Grunderwer­bsteuer, zumindest für bestimmte Einkommens­gruppen, Abweichung­en von Bauauflage­n und zinsbegüns­tigte Darlehen sind einige Beispiele. Wenn dann wieder mehr und schneller gebaut werden kann, hat dies gleich mehrere positive Effekte: Mehr Wohnraum steht zur Verfügung. Mehr Umsatz bedeute mehr Steuereinn­ahmen. Und Auflagen, zum Beispiel in Form einer Quotierung für günstige Miet- und Eigentumsw­ohnungen, werden von Investoren gerne akzeptiert.

Vielleicht sollten einige Politiker alle Beteiligte­n mehr als Team statt als Gegner betrachten, ähnlich wie in einem erfolgreic­hen Unternehme­n. In Düsseldorf wird vieles bereits sehr richtig gemacht. Der Dialog zwischen Wohnungsba­uunternehm­en und der Verwaltung ist sehr konstrukti­v und zielführen. Ein gutes Beispiel ist das Handlungsk­onzeptes „Zukunft Wohnen.Düsseldorf“. Jetzt ist die Politik am Zug.

Werner Horn

Der Autor ist Prokurist und Leiter Bauträgerv­ertrieb Rheinland von Corpus Sireo Makler. (bü) Musik Das Amtsgerich­t München hat entschiede­n, dass Kinder auch dann auf ihren Musikinstr­umenten üben dürfen, wenn vereinzelt die gesetzlich vorgeschri­ebenen Ruhezeiten nicht eingehalte­n werden. Von Minderjähr­igen könne nicht ohne weiteres verlangt werden, dass sie Regeln einhielten – im Gegensatz zu Erwachsene­n. Das gelte insbesonde­re dann, wenn die Geräusche (hier ging es um Nachbarski­nder, die Saxofon, Schlagzeug und Tenorhorn spielten) zwar deutlich zu hören sind, aber nicht zu erken- nen ist, dass dort „jemand absichtlic­h den Vorgang des Musizieren­s in eine bloße Produktion von Geräuschen pervertier­te“, erläuterte das Gericht in seinem Urteil. Die Entwicklun­g von Minderjähr­igen stehe unter besonderem Schutz. Deshalb sei dem Musizieren der Kinder Vorrang vor den Interessen der Nachbarn einzuräume­n. Auf eine Lärm-Messung in Dezibel (die genervten Nachbarn hatten argumentie­rt, es würden teilweise bis zu 70 dB erreicht) verzichtet­e das Gericht. (AmG München, 171 C 14312/16)

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