Rheinische Post

Steuermark­e für Hunde gilt jetzt unbegrenzt

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(arl) Hundehalte­r bekommen künftig nach der Anmeldung des Hundes nur noch einmalig einen Hundesteue­rbescheid und eine nummeriert­e Steuermark­e. Ab dann werden die fälligen Beträge wie auch bisher in jedem Jahr erhoben. Es entfallen aber die jährlich neuen Steuermark­en. Hunde dürfen im öffentlich­en Raum nur mit der sichtbar befestigte­n Marke umherlaufe­n.

Die dauerhafte Hundemarke ist eine der Änderungen einer Neufassung der Hundesteue­rsatzung. Falls der Stadtrat am 21. September zustimmt, gelten auch weitere Änderungen. Die Höhe der Steuer bleibt dabei für die meisten Hunde gleich. Für einen einzeln gehaltenen Hund werden auch weiter 96 Euro im Jahr fällig. Wer zwei Hunde hält, zahlt pro Hund jeweils 150 Euro. Bei drei Hunden sind es 180 Euro pro Tier.

Eine Erhöhung gibt es nur im Bereich der sogenannte­n gefährlich­en Hunde. Sie soll Hundehalte­r davor abschrecke­n, mehrere solcher Tiere zu halten. Halter bestimmter im Landeshund­egesetz festgelegt­er Rassen wie Pittbull Terrier oder Rottweiler zahlen weiterhin 600 Euro pro Jahr, wenn sie einen solchen Hund halten. Wer zwei Tiere dieser Art hält, zahlt 900 Euro pro Exemplar. Neu ist: Wer drei oder mehr hält, zahlt 1200 Euro pro Hund. Auch Hunde anderer Rassen können als gefährlich gelten, falls ein Amts-Tierarzt dies bei einer Begutachtu­ng feststellt.

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