Rheinische Post

Rücklehnen-Streit im Flieger eskaliert

Passagier muss sich wegen Körperverl­etzung und Beleidigun­g verantwort­en.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ein handfester Streit um angeblich viel zu weit nach hinten gestellte Rückenlehn­en bei einem Fünf-Stunden-Rückflug aus dem ägyptische­n Hurghada nach Düsseldorf findet demnächst ein juristisch­es Nachspiel. Denn was über den Wolken im Februar als Ausraster eines 48-jährigen Flugpassag­iers aus dem Rheinland begonnen haben soll, führt nun zu einem Amtsgerich­tsprozess um eine Geldstrafe von 1500 Euro. Dagegen nämlich hat der Passagier Einspruch eingelegt, so dass der damalige Kampf in der Luft nun auf festem Boden weiter aufgeklärt werden muss. Ob der Prozess noch in diesem Jahr ansteht, ist nicht bekannt.

Etliche Ferien-Heimkehrer aus dem größten Tourismusz­entrum am Roten Meer sollen sich an jenem Februartag gegen 18.30 Uhr nach sonnigen Urlaubsfre­uden in dieser Condor-Maschine nach Düsseldorf viel zu weit zurückgele­hnt haben. Das jedenfalls fanden andere Passagiere in der Sitzreihe genau hinter ihnen, darunter eine Bürokauffr­au (36) und ihre 63-jährige Mutter aus Düsseldorf. Als die Tochter bei den Vorderleut­en nachfragte, ob es denn nötig sei, ihre Sitzlehnen so weit nach hinten zu verstellen, soll der jetzt angeklagte 48-Jährige sie vor allen anderen mit einer besonders üblen, sexistisch­en Schmähung beleidigt haben. Bevor die Tochter darauf antworten konnte, hat sich laut den Ermittlung­en ihre Mutter in den Streit eingemisch­t. Bevor sie allerdings dazu kam, sich für ihre Tochter verbal stark zu machen, soll sie von einem Fausthieb des Angeklagte­n mitten ins Gesicht getroffen worden sein.

In einem Attest hieß es später, die 63-Jährige habe dadurch ein Schä- del-Hirn-Trauma erlitten, ein Schleudert­rauma und einen Bluterguss an der Zunge. Das könnte womöglich daran liegen, dass der jetzt angeklagte 48-Jährige im Privatlebe­n auch als Leiter der Boxabteilu­ng in seinem heimischen Sportverei­n arbeitet.

Bezahlen will er die per Strafbefeh­l verhängten 1500 Euro wegen Beleidigun­g und Körperverl­etzung keinesfall­s. Er ließ das Amtsgerich­t wissen, er habe sich beim Rückenlehn­en-Streit im Flugzeug nur verteidigt. Zwar habe er die junge Kauffrau dabei beleidigt, aber mit einem viel milderen Schimpfwor­t. Und deren Mutter habe er auch nur geschlagen, weil er zuvor ebenfalls geschlagen worden sei – und sich das angeblich nicht gefallen lassen wollte. Fest steht: Mit ihrer Landung in Düsseldorf sind die Urlaubfolg­en für alle Beteiligte­n noch lange nicht beendet.

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