Kann ein Ende des Kooperationsverbots den Schulen helfen?
BERLIN Gleich mehrere Parteien schreiben sich im Wahlkampf ein Ende des sogenannten Kooperationsverbots auf die Fahnen. Hintergrund ist, dass sie damit dem Bund mehr Möglichkeiten für die Finanzierung von Bildungsprojekten in den Ländern und Kommunen ermöglichen wollen. SPD, Grüne, FDP und Linke sehen die Abschaffung der im Grundgesetz verankerten Regelung vor, die Union will hingegen daran festhalten. Wir prüfen nach, was die Vor- und Nachteile wären.
Grundlage des Kooperationsverbots ist Artikel 30 der Verfassung, wonach Bildung Ländersache ist. Die Idee der Schöpfer des Grundgesetzes war es, Bildung nicht wie zu Zeiten des Nationalsozialismus zu zentralisieren und so einen Missbrauch des Bildungssystems zu verhindern. Das heutige Kooperationsverbot geht auch auf einen Kompromiss der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 zurück, die die Abhängigkeiten zwischen Bund und Ländern entknoten sollte. Demnach erlaubt Artikel 91b des Grundgesetzes dem Bund, sich „mit Zustimmung der Länder“an der For- schungsförderung zu beteiligen. Bei der Neuordnung der Bund-LänderFinanzen wurde das Kooperationsverbot in dieser Legislaturperiode zudem gelockert, so dass der Bund Geld für die Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen geben durfte. Für Hochschulen galten ohnehin Ausnahmen für den Bund, vor allem für die dauerhafte Finanzierung der Exzellenzinitiative an Unis.
Was also sollte eine vollständige Abschaffung noch für zusätzliche Effekte bringen? Der Hildesheimer Professor für Bildungsrecht, Michael Wrase, sieht einen entscheidenden Vorteil in einer Abschaffung, weil damit der Bund nicht nur auf die Finanzierung etwa von Gebäudesanierungen beschränkt wäre. „Wenn das Kooperationsverbot fällt, hat der Bund mehr Möglichkeiten für Investitionen, insbesondere bei Schulen“, sagt Wrase. Ohne dieses Verbot sei etwa finanzielles Engagement bei Ganztagsschulprogrammen oder dem Ausbau der In- klusion möglich. „Das geht heute nicht.“Die Risiken für die Länder schätzt Wrase als gering ein. „Jede Zusammenarbeit würde auch künftig das Einverständnis der Länder voraussetzen“, sagt der Rechtsexperte und verweist darauf, dass die Länderhaushalte deutlich stärker unter Druck stünden als der Haushalt des Bundes. Befürworter einer Abschaffung erhoffen sich dadurch auch eine größere Angleichung von Standards.
Bei denjenigen, die am Verbot festhalten wollen, stößt eben das auf Skepsis. Die Chefin der Kultusministerkonferenz, Susanne Eisen- mann (CDU), sagte, es gebe bereits zahlreiche angeglichene Standards. Auch der geplante Digitalpakt zur besseren Ausstattung von Schulen sei „Kooperation pur“und trotz Kooperationsverbots möglich. Rückendeckung bekommt sie aus der Wissenschaft: Der Kieler Erziehungswissenschaftler Olaf Köller zweifelt am Sinn einer Abschaffung. „Kooperationen sind möglich. Nur die Dauerfinanzierung im Schulbereich geht noch nicht“, so Köller. Da gebe es aber auch keine Maßnahmen oder Projekte, die sich bewährt hätten und jetzt dauerhaft unterstützt werden müssten.