Höchstrichterliche Schlappe für den Oberbürgermeister
(sg) Er hätte nicht das Licht an öffentlichen Gebäuden ausschalten dürfen, er hätte nicht dazu aufrufen dürfen, es ihm gleich zu tun. Und auch der Aufruf von Thomas Geisel, am 12. Januar 2015 an einer Demo gegen den angemeldeten Aufmarsch einer von Rechtsextremisten geführten Gruppierung teilzunehmen, war rechtswidrig. Das hat gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden und damit der Anführerin der „Dügida“-Demonstranten in allen Punkten Recht gegeben.
Es sei seine „Kanne Bier“, ob er das Rathauslicht ausschalten lasse oder nicht, hatte Geisel seinerzeit erklärt, nachdem das Düsseldorfer Verwaltungsgericht im Eilverfahren dem Protest der „Dügida“-Chefin recht gegeben hatte. Das Oberverwaltungsgericht hatte das „Licht aus!“Verbot kurz vor der abendlichen Demo gekippt, nicht nur das Rathaus hüllte sich danach in Dunkelheit, während die Extremisten durchs Bahnhofsviertel marschieren. Geisel nahm währenddessen an einer Gegendemo des Düsseldorfer Appells teil, bei der er den Aufmarsch der Rechtsextremen als „verächtlich, erbärmlich und falsch“bezeichnete. Während das durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist, die auch ein OB genießt, hätte er nicht zur Teilnahme an dem Aufzug aufrufen dürfen: „Aus dem Demokratieprinzip folgt, dass ein Amtsträger sich zwar am politischen Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung beteiligen, ihn aber nicht lenken und steuern darf“, schrieb ihm das oberste Verwaltungsgericht nun ins Stammbuch. Der Aufruf habe „in unzulässiger Weise in den Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung“eingegriffen.
Thomas Geisel meldete sich nach dem Urteil aus Japan, wo er mit einer städtischen Delegation gastiert, zu Wort: „Ich akzeptiere die Entscheidung des Gerichts. Dass ich persönlich zu einer anderen rechtlichen Beurteilung gekommen wäre, sieht man daran, dass ich so gehandelt habe, wie ich gehandelt habe“, sagte er. Es bleibe die Frage, wie wehrhaft eine Demokratie sein könne, wenn sie neutral bleiben müsse gegenüber Bestrebungen, die die Grundwerte dieser demokratischen Ordnung wie Humanität, Respekt und Vielfalt in Frage stellen.