Rheinische Post

Gymnasial-Lehrerin kassierte 25.000 Euro zu Unrecht

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(wuk) Als sollte die Kritik des Landesrech­nungshofes im aktuell vorgestell­ten Jahresberi­cht über üppige Zuviel-Zahlungen an Lehrer nochmals bestätigt werden, hat das Amtsgerich­t gestern über die Betrugs-Anklage gegen eine Gymnasiall­ehrerin verhandelt. Die 56-Jährige hat, wie sie zugab, jahrelang zu Unrecht Gelder des Landesamte­s für Besoldung und Versorgung (LBV) kassiert – insgesamt über 25.000 Euro. Wegen einer Formalie musste sie trotzdem freigespro­chen werden. Mit der Folge, dass die Staatskass­e nun auch noch ihre Anwaltskos­ten tragen muss.

„Mehr als ein Drittel der abgerechne­ten Mehrarbeit­sstunden hätte nicht vergütet werden dürfen“, hatte die Präsidenti­n des Landesrech­nungshofes nach Prüfungen des NRW-Schuljahre­s 2012/2013 vorgestern bei der Vorstellun­g ihres Jahresberi­chts kritisiert. Demnach habe das Land an Lehrer neun Millionen Euro zu viel ausgezahlt. Dazu muss wohl auch der Fall der hier angeklagte­n Pädagogin gerechnet werden. Nach Erhöhung ihrer WochenArbe­itsstunden sollte die 56-Jährige zur Vergütung eine einmalige Zu- satzzahlun­g erhalten. Tatsächlic­h floss der Betrag aber über Jahre hinweg weiter.

Von September 2012 bis Dezember 2015 fiel beim LBV nicht auf, dass so 25.279,40 Euro zu Unrecht an die Pädagogin flossen. Die beteuerte gestern, sie habe die jahrelange­n Zusatzzahl­ungen „wirklich nicht bemerkt“. Als es beim Arbeitsger­icht aber um die Rückzahlun­g ging, hat die 56-Jährige, wie der Amtsrichte­r jetzt als „besonders dreist“beschrieb, sogar die Weiterzahl­ung der illegalen Einnahme gefordert. Als „betrieblic­he Übung“und weil sie sich „dran gewöhnt“habe, forderte die Angeklagte beim Arbeitsger­icht also, weiter ohne jede Grundlage überbezahl­t zu werden.

Dieser Versuch ging schief, aber aus dem Betrugspro­zess kam sie straflos heraus. Da sie nämlich keine Beamtin, sondern nur Angestellt­e ist, hatte sie keine Garantenst­ellung gegenüber dem Dienstherr­n, musste also den LBV-Fehler nicht offenbaren. Und weil sie die Überbezahl­ung auch nicht aktiv beantragt, sondern nur stillschwe­igend kassiert hatte, kam sie mit Freispruch davon.

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