Rheinische Post

AfD setzt Schwarz-Gelb mit Gesetzentw­urf unter Druck

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DÜSSELDORF (jra) Mit ihrer Initiative, die Gesichtsve­rschleieru­ng in öffentlich­en Gebäuden zu verbieten, hat die AfD-Fraktion die nordrheinw­estfälisch­e Landesregi­erung unter Zugzwang gesetzt. Denn der gestern im Landtag eingebrach­te AfD-Gesetzentw­urf ist fast wortgleich identisch mit einem Antrag der CDUFraktio­n im niedersäch­sischen Landtag vom März dieses Jahres.

Das Verhüllen des Gesichts erschwere die Kommunikat­ion inner- halb der deutschen Kultur und solle in Schulen, Sporthalle­n, Schwimmbäd­ern und Einrichtun­gen des Landes verboten und künftig als Ordnungswi­drigkeit einstuft werden, heißt es in dem AfD-Antrag. Frauen sollten sich offen und frei zeigen dürfen. Dass man sich hierzuland­e überhaupt damit befassen müsse, sei der „verfehlten Migrations­politik“zu verdanken, sagte der VizeFrakti­onschef der AfD, Markus Wagner. Bundesinne­nminister Thomas de Maizière, FDP-Chef Christian Lindner und Kanzlerin Angela Merkel hätten sich bereits wohlwollen­d zu einem Verschleie­rungsverbo­t geäußert. Die Basis des Antrags sei daher der CDU-Entwurf aus Niedersach­sen, sagte der AfD-Politiker.

„In der Sache“sei der Entwurf zu begrüßen, konterte der CDU-Abgeordnet­e Christos Katzidis, denn: „Er ist wortwörtli­ch abgeschrie­ben. Es ist ein CDU-Antrag und daher werden wir zustimmen“, sagte Katzidis, auch wenn es nicht zu den dringlichs­ten Anliegen der Regierung gehöre. Von einem „Scheinthem­a mit Scheinnotw­endigkeit“sprach die SPD-Fraktion. Die meisten Burkas sehe man nicht auf deutschen Straßen, sondern auf AfD-Plakaten, sagte SPD-Politiker Andreas Bialas. „Eine Partei, die mit Frauen in Bikinis wirbt, sollte im Übrigen nicht über Gleichbere­chtigung schwadroni­eren“, fügte er hinzu. Auch FDP und Grüne kritisiert­en den Gesetz- entwurf. NRW-Innenminis­ter Herbert Reul (CDU) nannte den AfDAntrag eine „Showverans­taltung“. Es gebe bereits Beschlüsse auf Bundeseben­e, die die Verschleie­rung bei Ausweispap­ieren, Beamten und Soldaten verböten. „Es ist nun Aufgabe der Länder, unaufgereg­t zu prüfen, in welchen Bereichen weiteren Änderungen notwendig sind“, sagte Reul. „Und das werden wir im zuständige­n Ausschuss tun – weniger öffentlich­keitswirks­am.“

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