INFO In München kontrolliert die Bundespolizei
Rechtslage Die Überwachung des Sicherheitsbereiches ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes, in diesem Fall der Bundespolizei. Umsetzung An fast allen deutschen Flughäfen hat die Polizei einen Dienstleister mit der Aufgabe betraut. Ausnahme ist der Flughafen München: Dort kontrolliert die Bundespolizei selbst.