Wohnpolitik mitbestimmen
Eine Million Wohnungen fehlen in Deutschland und die Mieten steigen immer schneller. Vielen Mietern brennen die Wohnungsprobleme unter den Nägeln. Aber im Bundestagswahlkampf spielen Wohnungspolitik und Mietrecht so gut wie keine Rolle.
Wer gehofft hat, dass die Parteien neue Ideen und konkrete Vorschläge zur Lösung dieser Probleme präsentieren und diskutieren, wird enttäuscht. Dabei sind die wachsenden Wohnungsnöte, insbesondere in den Städten, und die hohen Mietsteigerungen eines der wichtigsten innenpolitischen Themen. Jährlich müssen 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, mindestens 200.000 Mietwohnungen, davon 80.000 Sozialmietwohnungen. Nach den Programmen der Parteien sind alle für mehr Wohnungsbau, aber wie sollen diese Ziele erreicht werden? Zudem funktioniert die Mietpreisbremse nicht. Aber was ist die Konsequenz? Abschaffen, so wie es die CDU zusammen mit der FDP auf Landesebene, zum Beispiel in NRW, schon beschlossen hat oder muss es zu Nachbesserungen kommen, wie sie beispielsweise Bundesjustizminister Heiko Maas vorgeschlagen hat?
Die Mieterhöhungsspielräume auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach energetischen Modernisierungen müssen eingegrenzt werden. So stand es schon im letzten Koalitionsvertrag von CDU/ CSU und SPD. Passiert ist nichts.Kompromissvorschläge von Justizminister Maas wurden blockiert.
Informieren Sie sich, nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie am 24. September 2017 zur Wahl. Nur so können Sie über die zukünftige Weichenstellung in der Wohnungs- und Mietpolitik mitbestimmen.
Franz-Georg Rips
Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbundes. Die Käufer einer Eigentumswohnung wollen meistens selbst einziehen. Weil Sparanlagen derzeit kaum Ertrag abwerfen, rückt für Privatleute aber zunehmend der Erwerb einer Eigentumswohnung als Renditeobjekt in den Blick. Dies verspricht Wertsteigerung und gute Mieteinnahmen. Viele Verbraucher blei- (bü) Todesfall Das Amtsgericht München hat entschieden, dass die Verwandten eines Mieters, der gestorben ist, den Vermieter über den Todesfall informieren müssen. Das gelte auch dann, wenn sie selbst in der Mietwohnung leben. Verschweigen sie stattdessen den Tod monatelang, so darf der Vermieter den Mietvertrag kündigen. „Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbarer Weise vertragswidrig“, so das Gericht, das der Räumungsklage des Vermieters stattgab. (AmG München, 432 C 9516/16) ben also Mieter, werden aber gleichzeitig vermietender Privateigentümer.
Der Rollenwechsel bedeutet: Sie müssen sich bei der eigenen Immobilie selbst um Dinge kümmern, für die sie zu Hause einfach ihren Vermieter heranziehen können: verstopfte Rohre freimachen, kaputte Heizungen in Gang setzen, Schimmelbefall beseitigen.
Do-it-yourself-Verwalter sind in erster Linie „Ansprechpartner für den Mieter und das im Prinzip rund um die Uhr“, sagt Sabine Feuersänger vom Verbraucherverband Wohnen im Eigentum (WiE). Das gilt vor allem bei typischen Problemen wie nicht schließenden Fenstern und Türen, Wasserrohrbruch oder gebrochenen Fliesen auf dem Balkon. In solchen Fällen muss der Eigentü- Mietzahlung Bezahlt eine Mieterin fünf Monate hintereinander die Miete verspätet, so kann das ein Kündigungsgrund sein. Der Vermieter sollte bei seiner Entscheidung aber das Gesamtbild im Auge behalten – was er im entschiedenen Fall nicht getan hatte. Die Frau wohnte nämlich schon seit zwölf Jahren in einer seiner Wohnungen, und die Verspätungen hielten sich mit jeweils ein paar Tagen in Grenzen. Das hätte der Vermieter bei berücksichtigen müssen, entschied das Gericht. (LG Berlin, 67 S 329/16) mer Abhilfe schaffen: Er sei in der Pflicht, „sich um die Instandhaltungsarbeiten zu kümmern“, begründet InkaMarie Storm vom Eigentümerverband Haus&Grund Deutschland. Sonst riskieren Vermieter, dass der Mieter die Miete mindert.
Wie privat vermietende Wohnungseigentümer die Sache in Ordnung bringen, steht ihnen frei. Sie können Handwerker in Gang setzen oder die Sache selbst erledigen. Schwierig wird es, wenn Eigentümer nicht in der Nähe ihres Investitionsobjekts leben. Erfahrungsgemäß steigt der Aufwand, den sie in die Wohnungsverwaltung stecken, mit der Entfernung zum eigenen Wohnort.
Die Arbeit sollte sich jedoch in Grenzen halten. Sonst fres- sen Stress und Zeit die Rendite auf. In der Konsequenz „braucht man eigentlich jemanden, der mal schnell hingeht und sich auskennt“, sagt Storm. Das können Bekannte, Nachbarn, Miteigentümer oder Hausmeister sein.
Storm und Feuersänger favorisieren allerdings eine professionelle Lösung: den Hausverwalter. Dessen Einsatz sei „für denjenigen sinnvoll, der sich nicht selbst kümmern oder nicht von Köln nach Leipzig fahren will, weil der Wasserhahn tropft“, sagt Feuersänger.
Häufig übernimmt der Verwalter, der die Wohnanlage ohnehin im Auftrag der Eigentü- mergemeinschaft betreut, diesen Job auch für einzelne Wohnungen. Wer den WEG-Verwalter zugleich für sein Sondereigentum einsetzen will, schließt mit ihm einen Vertrag über Miet-Verwaltung. Selbstverständlich kann auch ein Verwalter von außen genommen werden.
Mit der Unterschrift unter dem Kontrakt wird der MietVerwalter zum Stellvertreter des Eigentümers, wie Steffen Hasse vom Dachverband deutscher Immobilienverwalter erläutert. Damit ist er der Ansprechpartner des Mieters für dessen Nöte und Sorgen.
Hasse umreißt das Paket: „Je nach Umfang schließt es so- Sabine Feuersänger wohl Instandhaltung und Instandsetzung als auch die Verwaltung der Mietzahlungen und Abrechnungen ein.“Im Klartext bedeutet das: Der Verwalter kontrolliert, ob der Mieter rechtzeitig zahlt, mahnt Säumige, fungiert bei Ärger als Blitzableiter, lässt Schäden beheben.
Wer seine Wohnung selbst verwaltet, sollte bei einem Mietvertrag darauf achten, dass er möglichst mit den in der Teilungserklärung der Eigentümergemeinschaft formulierten Vorgaben übereinstimmt. Außerdem ist es hilfreich, bei Problemen wie verstopften Rohren die Hausverwaltung zu kontaktieren. Denn je nachdem, wo es klemmt, zahlt eventuell die Gemeinschaft die Kosten für die Instandsetzung.