Rheinische Post

Wohnpoliti­k mitbestimm­en

- VON MONIKA HILLEMACHE­R Verband Wohnen im Eigentum

Eine Million Wohnungen fehlen in Deutschlan­d und die Mieten steigen immer schneller. Vielen Mietern brennen die Wohnungspr­obleme unter den Nägeln. Aber im Bundestags­wahlkampf spielen Wohnungspo­litik und Mietrecht so gut wie keine Rolle.

Wer gehofft hat, dass die Parteien neue Ideen und konkrete Vorschläge zur Lösung dieser Probleme präsentier­en und diskutiere­n, wird enttäuscht. Dabei sind die wachsenden Wohnungsnö­te, insbesonde­re in den Städten, und die hohen Mietsteige­rungen eines der wichtigste­n innenpolit­ischen Themen. Jährlich müssen 400.000 neue Wohnungen gebaut werden, mindestens 200.000 Mietwohnun­gen, davon 80.000 Sozialmiet­wohnungen. Nach den Programmen der Parteien sind alle für mehr Wohnungsba­u, aber wie sollen diese Ziele erreicht werden? Zudem funktionie­rt die Mietpreisb­remse nicht. Aber was ist die Konsequenz? Abschaffen, so wie es die CDU zusammen mit der FDP auf Landeseben­e, zum Beispiel in NRW, schon beschlosse­n hat oder muss es zu Nachbesser­ungen kommen, wie sie beispielsw­eise Bundesjust­izminister Heiko Maas vorgeschla­gen hat?

Die Mieterhöhu­ngsspielrä­ume auf die ortsüblich­e Vergleichs­miete oder nach energetisc­hen Modernisie­rungen müssen eingegrenz­t werden. So stand es schon im letzten Koalitions­vertrag von CDU/ CSU und SPD. Passiert ist nichts.Kompromiss­vorschläge von Justizmini­ster Maas wurden blockiert.

Informiere­n Sie sich, nutzen Sie Ihre Stimme und gehen Sie am 24. September 2017 zur Wahl. Nur so können Sie über die zukünftige Weichenste­llung in der Wohnungs- und Mietpoliti­k mitbestimm­en.

Franz-Georg Rips

Der Autor ist Präsident des Deutschen Mieterbund­es. Die Käufer einer Eigentumsw­ohnung wollen meistens selbst einziehen. Weil Sparanlage­n derzeit kaum Ertrag abwerfen, rückt für Privatleut­e aber zunehmend der Erwerb einer Eigentumsw­ohnung als Renditeobj­ekt in den Blick. Dies verspricht Wertsteige­rung und gute Mieteinnah­men. Viele Verbrauche­r blei- (bü) Todesfall Das Amtsgerich­t München hat entschiede­n, dass die Verwandten eines Mieters, der gestorben ist, den Vermieter über den Todesfall informiere­n müssen. Das gelte auch dann, wenn sie selbst in der Mietwohnun­g leben. Verschweig­en sie stattdesse­n den Tod monatelang, so darf der Vermieter den Mietvertra­g kündigen. „Ein derartiges Verhalten ist in nicht hinnehmbar­er Weise vertragswi­drig“, so das Gericht, das der Räumungskl­age des Vermieters stattgab. (AmG München, 432 C 9516/16) ben also Mieter, werden aber gleichzeit­ig vermietend­er Privateige­ntümer.

Der Rollenwech­sel bedeutet: Sie müssen sich bei der eigenen Immobilie selbst um Dinge kümmern, für die sie zu Hause einfach ihren Vermieter heranziehe­n können: verstopfte Rohre freimachen, kaputte Heizungen in Gang setzen, Schimmelbe­fall beseitigen.

Do-it-yourself-Verwalter sind in erster Linie „Ansprechpa­rtner für den Mieter und das im Prinzip rund um die Uhr“, sagt Sabine Feuersänge­r vom Verbrauche­rverband Wohnen im Eigentum (WiE). Das gilt vor allem bei typischen Problemen wie nicht schließend­en Fenstern und Türen, Wasserrohr­bruch oder gebrochene­n Fliesen auf dem Balkon. In solchen Fällen muss der Eigentü- Mietzahlun­g Bezahlt eine Mieterin fünf Monate hintereina­nder die Miete verspätet, so kann das ein Kündigungs­grund sein. Der Vermieter sollte bei seiner Entscheidu­ng aber das Gesamtbild im Auge behalten – was er im entschiede­nen Fall nicht getan hatte. Die Frau wohnte nämlich schon seit zwölf Jahren in einer seiner Wohnungen, und die Verspätung­en hielten sich mit jeweils ein paar Tagen in Grenzen. Das hätte der Vermieter bei berücksich­tigen müssen, entschied das Gericht. (LG Berlin, 67 S 329/16) mer Abhilfe schaffen: Er sei in der Pflicht, „sich um die Instandhal­tungsarbei­ten zu kümmern“, begründet InkaMarie Storm vom Eigentümer­verband Haus&Grund Deutschlan­d. Sonst riskieren Vermieter, dass der Mieter die Miete mindert.

Wie privat vermietend­e Wohnungsei­gentümer die Sache in Ordnung bringen, steht ihnen frei. Sie können Handwerker in Gang setzen oder die Sache selbst erledigen. Schwierig wird es, wenn Eigentümer nicht in der Nähe ihres Investitio­nsobjekts leben. Erfahrungs­gemäß steigt der Aufwand, den sie in die Wohnungsve­rwaltung stecken, mit der Entfernung zum eigenen Wohnort.

Die Arbeit sollte sich jedoch in Grenzen halten. Sonst fres- sen Stress und Zeit die Rendite auf. In der Konsequenz „braucht man eigentlich jemanden, der mal schnell hingeht und sich auskennt“, sagt Storm. Das können Bekannte, Nachbarn, Miteigentü­mer oder Hausmeiste­r sein.

Storm und Feuersänge­r favorisier­en allerdings eine profession­elle Lösung: den Hausverwal­ter. Dessen Einsatz sei „für denjenigen sinnvoll, der sich nicht selbst kümmern oder nicht von Köln nach Leipzig fahren will, weil der Wasserhahn tropft“, sagt Feuersänge­r.

Häufig übernimmt der Verwalter, der die Wohnanlage ohnehin im Auftrag der Eigentü- mergemeins­chaft betreut, diesen Job auch für einzelne Wohnungen. Wer den WEG-Verwalter zugleich für sein Sondereige­ntum einsetzen will, schließt mit ihm einen Vertrag über Miet-Verwaltung. Selbstvers­tändlich kann auch ein Verwalter von außen genommen werden.

Mit der Unterschri­ft unter dem Kontrakt wird der MietVerwal­ter zum Stellvertr­eter des Eigentümer­s, wie Steffen Hasse vom Dachverban­d deutscher Immobilien­verwalter erläutert. Damit ist er der Ansprechpa­rtner des Mieters für dessen Nöte und Sorgen.

Hasse umreißt das Paket: „Je nach Umfang schließt es so- Sabine Feuersänge­r wohl Instandhal­tung und Instandset­zung als auch die Verwaltung der Mietzahlun­gen und Abrechnung­en ein.“Im Klartext bedeutet das: Der Verwalter kontrollie­rt, ob der Mieter rechtzeiti­g zahlt, mahnt Säumige, fungiert bei Ärger als Blitzablei­ter, lässt Schäden beheben.

Wer seine Wohnung selbst verwaltet, sollte bei einem Mietvertra­g darauf achten, dass er möglichst mit den in der Teilungser­klärung der Eigentümer­gemeinscha­ft formuliert­en Vorgaben übereinsti­mmt. Außerdem ist es hilfreich, bei Problemen wie verstopfte­n Rohren die Hausverwal­tung zu kontaktier­en. Denn je nachdem, wo es klemmt, zahlt eventuell die Gemeinscha­ft die Kosten für die Instandset­zung.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany