Rheinische Post

Bäume auf Schäden prüfen Immobilien­besitzer müssen regelmäßig­e Kontrollen durchführe­n.

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tmn) Immobilien­besitzer müssen Bäume auf ihrem Grundstück regelmäßig kontrollie­ren. Denn die Eigentümer sind im Prinzip dafür verantwort­lich, dass niemand etwa durch herabfalle­nde Äste zu Schaden kommt. Allerdings hat die Verkehrssi­cherungspf­licht Grenzen, erklärt die Rechtsanwa­ltskammer Oldenburg. Verantwort­lich sind Eigentümer nur für Schäden, die jeder Laie erkennen kann, be- fand das Oberlandes­gericht Oldenburg (Az.: 12 U 7/17).

In dem Fall hatte eine Frau ihr Auto unter einer Rotbuche an einer Wohnanlage geparkt. Das Auto wurde von einem herabfalle­nden Ast beschädigt. Der Sachschade­n betrug rund 9000 Euro. Die Frau verlangte das Geld von der Hausverwal­tung. Diese habe den Baum nicht ausreichen­d untersucht. Ein Gutachten ergab, dass die Rinde an einer Astgabelun­g verdickt war, was ein Anzeichen für eine mögliche Instabilit­ät ist. Die Klägerin war der Auffassung, die Hausverwal­tung hätte deswegen fachmännis­chen Rat einholen müssen.

Das Gericht sah das anders: Private Immobilien­besitzer müssten die Bäume zwar einer Sichtprüfu­ng unterziehe­n. Verantwort­lich für Baumschäde­n sind sie aber nur, wenn sie Krankheite­n des Baumes übersehen, die jeder Laie erkennt.

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