Rheinische Post

DSDS-Kandidatin vor Gericht

24-Jährige muss sich verantwort­en, weil sie eine Polizistin geschlagen haben soll.

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OBERBILK (wuk) Mit 17 Jahren wäre sie bei einer RTL-Show fast ein Superstar geworden, aber sechs Jahre danach ist vom Glamour bei einer jungen Düsseldorf­erin wohl nicht viel übrig geblieben. Gestern hatte das Amtsgerich­t gar einen Prozesster­min für sie anberaumt. Wegen Widerstand­s gegen Polizeibea­mte sollte sie sich verantwort­en, doch diesen Termin ließ sie sausen. In Abwesenhei­t verhängte eine Richterin 2400 Euro Strafe gegen die 24Jährige. Gegen den schriftlic­hen Strafbefeh­l, den sie nun per Post erhält, kann sie Einspruch einlegen.

Einst hatte die Angeklagte mit Gitarre und glockenhel­ler Stimme die Juroren der RTL-Show „Deutschlan­d sucht den Superstar“bezaubert. In die Endaussche­idung kam die damals 17-Jährige nicht, aber ihr Weg ins Music-Business schien vorgezeich­net. Dann gab es in einer Augustnach­t 2016 einen Polizeiein­satz, ausgelöst durch spätnächtl­ichen Lärm in der Wohnung der Frau. Lautstarke­r Streit und Weinen waren zu hören, als die Beamten eintrafen. Was dann geschah, wird in der Gerichtsak­te als massiver Angriff der 24-Jährigen auf eine Poli- zistin gewertet. Statt froh zu sein über die Ankunft der uniformier­ten Helfer, soll die Angeklagte mehrfach mit Fäusten und der flachen Hand gegen den Kopf einer Beamtin geschlagen, sie zudem an den Haaren gezogen haben. So wild habe sie sich gebärdet, dass sie von Kollegen der angegriffe­nen Beamtin nur mit Mühe zu bändigen war, zuletzt gar gefesselt werden musste.

Eine Alkoholpro­be ergab später einen Wert von rund einem Promille. Doch selbst in Handschell­en konnte sich die 24-Jährige offenbar nicht beruhigen, musste damals noch ärztlich versorgt werden. Über die Hintergrün­de dieses Ausrasters und den damaligen Gemütszust­and der Angeklagte­n wollte sich die Richterin nun ein genaues Bild machen. Das konnte nicht klappen, weil die Anklageban­k leer blieb. Eine vorgeladen­e Zeugin, die beim Gerichtste­rmin ebenfalls fehlte, wurde dafür mit einem Ordnungsge­ld in Höhe von 200 Euro belegt. Und die Angeklagte wurde zu der Geldstrafe verurteilt. Erhebt sie dagegen nun Einspruch, kommt der Fall doch noch zur genauen Prüfung vor Gericht.

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