Rheinische Post

Seriendieb wollte Obdachlose­n bestehlen

Ein 36-Jähriger ist vom Amtsgerich­t zu drei Monaten Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldauflag­e verurteilt worden. Er hatte die Taschen eines Schlafende­n auf der Suche nach Beute durchwühlt.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Beim Versuch, einen schlafende­n Obdachlose­n zu bestehlen, war ein Seriendieb (36) beobachtet und geschnappt worden. Gestern bekam er die Quittung vom Amtsgerich­t: Drei Monate Bewährungs­strafe verhängte die Richterin plus 200 Euro Geldauflag­e und hielt dem vielfach vorbestraf­ten Angeklagte­n eine Standpauke: „Sie haben die Situation schamlos ausgenutzt und einen hilflosen Menschen bestehlen wollen.“Tatsächlic­h war der Wohnsitzlo­se an einem Buswartehä­uschen an der Flinger Straße fest eingenickt, dass er nur schwer zu wecken war.

Einer Fußstreife der Polizei war an jenem Märzmorgen gegen vier Uhr der Diebstahls­versuch des Angeklagte­n aufgefalle­n. Dicht hatte sich der 36-Jährige auf einer Sitzbank in dem Haltestell­enhäuschen an den Schlafende­n gedrängt und dessen Manteltasc­hen akribisch durchforst­et. Beute fand er nicht, wie die Polizisten feststellt­en. „Aber das war doch nur vom Zufall abhängig, dass der Obdachlose nichts bei sich trug“, so die Richterin gestern. Den Polizisten soll der Angeklagte erst vorgeflunk­ert haben, er habe dem Sitznachba­rn „ein Bier geben wollen“. Als er aber zur Wache gebracht wurde, hatte er unterwegs erklärt: „Es ist mein Job zu stehlen.“

Die Vorstrafen­liste des 36-Jährigen schien das zu belegen: Mehrfach ist er wegen gewerbsmäß­igen Diebstähle­n verurteilt worden, soll bis Ende 2015 noch unter Bewährung gestanden haben. Gerichtser­fahren durch diese Prozesse, sagte der Angeklagte zur gestrigen Anklage kein Wort, kam nur der Pflicht nach, seine Personalie­n anzugeben. Den Obdachlose­n von damals als Opfer in den Zeugenstan­d zu rufen, hatte die Richterin gar nicht erst versucht. Die Polizisten gaben an, der Mann habe so fest geschlafen, dass er „nur durch kräftiges Rütteln“zu wecken war. Also hatte er den versuchten Diebstahl buchstäbli­ch verschlafe­n.

Dem Angeklagte­n wird das Schicksal des Diebstahls­opfers nicht ganz fremd gewesen sein, immerhin hatte er bis vor wenigen Monaten selbst eine Adresse bei der Diakonie. Die Geldauflag­e hat die Richterin auch deshalb als Art Wiedergutm­achung genutzt: Zahlen muss der Dieb die 200 Euro nicht an die Staatskass­e, sondern an die Ordensgeme­inschaft der Armen Brüder, die seit Jahren auch Obdachlose betreut.

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Der Angeklagte, der schon mehrfach wegen Diebstahls verurteilt wurde, schwieg gestern zu den Vorwürfen und gab nur seine Personalie­n an.

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