Großer Schaden nach Raucherpause
44-Jähriger wird vom Vorwurf der fahrlässigen Brandstiftung freigesprochen.
(wuk) 70.000 Euro Sachschaden und eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die tagelang ihre Wohnung in Reisholz nicht nutzen konnte – das war das traurige Ergebnis einer Raucherpause vom Mai 2015. Gestern wurde ein 44-jähriger Handwerker wegen fahrlässiger Brandstiftung beim Amtsgericht angeklagt, weil er in einer Arbeitspause auf dem Balkon dieser Familie eine Zigarette gepafft hatte. Doch der Handwerker musste freigesprochen werden.
Unklar blieb nämlich, ob der Brand damals wirklich durch seine Kippe ausgelöst worden war. Der Angeklagte hat das gleich energisch bestritten: Er sei schon viel Jahre lang „am Bau“tätig und wisse ganz genau, wie man eine Zigarette ausmacht. Da es auf dem Balkon der zweifachen Mutter nämlich keinen Aschenbecher gab, habe er einen Schraubenkarton nass gemacht und dort seine Kippe entsorgt. Er habe sogar noch das Zischen gehört, als die Glut erloschen sei. Doch als wenig später ein Freund als Helfer dazukam, wollte er vom Angeklagten erst eine Zigarette haben – und hat ebenfalls auf dem Balkon seine Raucherpause eingelegt.
Welche der beiden Kippen wenig später dazu geführt hat, dass erst die Balkonmöbel Feuer fingen, dann der Rahmen der Balkontür und zuletzt auch noch das Fenster des Kinderzimmers – das war jetzt nicht sicher zu klären.
Fest steht nur: Wegen der Rußentwicklung und des Brandrauchs war die Wohnung damals für die 34-jährige Mutter und ihre Kinder zeitweise unbewohnbar. Da aber dem Angeklagten die Schuld nicht sicher nachzuweisen war, hat auch der Staatsanwalt für Freispruch plädiert. Dem ist der Richter im Urteil gefolgt. Wer für den Sachschaden aufkommt, kann der Hausbesitzer nur noch in einer gesonderten Zivilklage gegen die zwei Handwerker gerichtlich klären lassen.