Rheinische Post

Großer Schaden nach Raucherpau­se

44-Jähriger wird vom Vorwurf der fahrlässig­en Brandstift­ung freigespro­chen.

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(wuk) 70.000 Euro Sachschade­n und eine alleinerzi­ehende Mutter mit zwei Kindern, die tagelang ihre Wohnung in Reisholz nicht nutzen konnte – das war das traurige Ergebnis einer Raucherpau­se vom Mai 2015. Gestern wurde ein 44-jähriger Handwerker wegen fahrlässig­er Brandstift­ung beim Amtsgerich­t angeklagt, weil er in einer Arbeitspau­se auf dem Balkon dieser Familie eine Zigarette gepafft hatte. Doch der Handwerker musste freigespro­chen werden.

Unklar blieb nämlich, ob der Brand damals wirklich durch seine Kippe ausgelöst worden war. Der Angeklagte hat das gleich energisch bestritten: Er sei schon viel Jahre lang „am Bau“tätig und wisse ganz genau, wie man eine Zigarette ausmacht. Da es auf dem Balkon der zweifachen Mutter nämlich keinen Aschenbech­er gab, habe er einen Schraubenk­arton nass gemacht und dort seine Kippe entsorgt. Er habe sogar noch das Zischen gehört, als die Glut erloschen sei. Doch als wenig später ein Freund als Helfer dazukam, wollte er vom Angeklagte­n erst eine Zigarette haben – und hat ebenfalls auf dem Balkon seine Raucherpau­se eingelegt.

Welche der beiden Kippen wenig später dazu geführt hat, dass erst die Balkonmöbe­l Feuer fingen, dann der Rahmen der Balkontür und zuletzt auch noch das Fenster des Kinderzimm­ers – das war jetzt nicht sicher zu klären.

Fest steht nur: Wegen der Rußentwick­lung und des Brandrauch­s war die Wohnung damals für die 34-jährige Mutter und ihre Kinder zeitweise unbewohnba­r. Da aber dem Angeklagte­n die Schuld nicht sicher nachzuweis­en war, hat auch der Staatsanwa­lt für Freispruch plädiert. Dem ist der Richter im Urteil gefolgt. Wer für den Sachschade­n aufkommt, kann der Hausbesitz­er nur noch in einer gesonderte­n Zivilklage gegen die zwei Handwerker gerichtlic­h klären lassen.

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