Rheinische Post

Künstlerwi­twe klagt gegen Achenbach

Der Kunstberat­er soll eine nicht autorisier­te Skulptur von Juan Muñoz verkauft haben.

- VON STEFANI GEILHAUSEN

Der Kunstberat­er soll eine nicht autorisier­te Skulptur des Bildhauers Juan Muñoz verkauft haben.

Die Witwe des 2001 verstorben­en Bildhauers Juan Muñoz, Cristina Iglesias, hat sich einer Zivilklage der Familie Albrecht (Aldi Nord) gegen den Kunstberat­er Helge Achenbach angeschlos­sen. Die Albrechts klagen auf Erstattung von rund einer Million Euro, für die Berthold Albrecht ein Muñoz-Werk von Achenbachs Ehefrau gekauft hatte. Dessen Echtheit zweifeln nicht nur Albrechts Erben, sondern eben auch die Künstlerwi­twe an, die in dem seit Monaten laufenden Zivilproze­ss als Zeugin ausgesagt hatte.

Dass das 22 Stücke umfassende „Conversati­on Piece“von Juan Muñoz stammt, steht außer Frage. Zwei Abgüsse davon hat er vor seinem Tod in der Düsseldorf­er Kunstgieße­rei Schmäke in Auftrag gegeben, die Fertigstel­lung allerdings nicht mehr erlebt. Eine Serie steht bei der spanischen Santander Bank, die zweite war über eine – Achenbach nahestehen­de – Galerie in der Schweiz an einen Finanzdien­stleister verkauft worden.

Weitere Abgüsse soll es nicht geben. Iglesias’ Anwalt versichert­e im Prozess, mehr als zwei Exemplare pro Skulptur seien bei Muñoz nicht üblich gewesen und auch Kunstgieße­r Schmäke versichert­e, in seinem Betrieb seien keine weiteren Exemplare gegossen worden.

Und doch steht in Albrechts Garten in Essen eine Vierergrup­pe aus dem „Conversati­on Piece“, von der Helge Achenbach behauptet, sie seien ein „Dankeschön“des Künstlers gewesen. Achenbach will das mit einer Million Euro dotierte Werk seiner Frau zum 40. Geburtstag geschenkt und später den Verkauf an Berthold Albrecht vermittelt haben. Laut dessen Erben sei die Skulpturen-Gruppe aber nicht autorisier­t und damit – bis auf das Material – wertlos. Muñoz’ Witwe hatte die Argumentat­ion der Albrecht-Anwälte vor Gericht bereits im April als Zeugin untermauer­t. Zum nächsten Prozesster­min tritt sie nun selbst als Klägerin auf. Sollte sich beim geplanten Ortstermin in Albrechts Garten tatsächlic­h herausstel­len, dass Achenbach einen nicht autorisier­ten Abguss des Muñoz-Werks verkauft hat, könnte das auch neue strafrecht­liche Ermittlung­en gegen den Kunstberat­er bedeuten. Der war 2015 wegen Betrugs unter anderem an Berthold Albrecht zu sechs Jahren Haft verurteilt worden und ist derzeit im offenen Vollzug.

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