Rheinische Post

Prügelei an der Ampel – Richter stellt Verfahren ein

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STADTMITTE (wuk) Sein rüder Umgang mit einem anderen Autofahrer (61) hatte einem 22-Jährigen eine Strafe von 1200 Euro eingebrach­t. An der Karlstraße waren beide Verkehrste­ilnehmer im Juni 2016 mit ihren Autos fast aneinander­geraten. An der nächsten Ampel stiegen beide aus – und hinterher legte der Senior ein Attest vor, wonach er durch Schläge des Jüngeren ein Schleudert­rauma erlitten habe, Prellungen an Kopf und Schulter und am Oberarm. Der Protest des angeblich rustikalen Kontrahent­en gegen die Geldstrafe war gestern jedoch erfolgreic­h. Unter Auflagen hat ein Amtsrichte­r das Verfahren sogar eingestell­t.

Ein Spurwechse­l des Angeklagte­n mit seinem Auto von rechts nach links hatte damals fast zu einem Unfall geführt, wildes Hupen des 61Jährigen war die Folge – und dann stand die nächste Ampel auf Rot. Diese klassische Alltagssit­uation war dann aber eskaliert, wie der 61Jährige später angab. Der Angeklagte gab zu, dass er ausgestieg­en, zum Auto des Kontrahent­en gegangen und mit der flachen Hand auf die Frontschei­be geschlagen habe. „Um mir Luft zu machen“, wie er sagte. Doch dann stieg auch der Ältere aus, wollte den Angeklagte­n fotografie­ren und sei von ihm aber mit Faustschlä­gen erheblich verletzt worden. Das bestritt der Angeklagte: Weil sich der andere bedrohlich nahe vor ihm aufgebaut habe, habe er den 61-Jährige nur durch einen Stoß gegen die Brust „weggeschub­st“. Sein Kontrahent schilderte das anders: Er habe sich gerade weggedreht, als er von hinten vom Angeklagte­n urplötzlic­h wuchtig attackiert worden sei. Das sei nicht nur schmerzhaf­t und laut Attest verletzend gewesen, sondern „peinlich und entwürdige­nd“, zumal er ja rein rechnerisc­h „der Großvater“des Angeklagte­n sein könnte.

In der damals beidseitig erregten Situation sei die Schuld des Angeklagte­n aber als gering zu bewerten, fand der Richter. Daher wurde das Verfahren gegen den 22-Jährigen eingestell­t unter der Auflage, dass er jetzt 300 Euro an eine Sozialeinr­ichtung zahlt und einen Entschuldi­gungsbrief an den 61-jährigen Kontrahent­en schreibt.

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