Rheinische Post

Issum kämpft um Xhordi

Der 17-jährige Xhordi aus Issum soll am Montag nach Albanien abgeschobe­n werden. Dabei gilt er als sehr gut integriert. Er hat einen deutschen Schulabsch­luss und einen Ausbildung­splatz. Sein Fall erinnert an die Duisburger­in Bivsi.

- VON CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

ISSUM Es ist noch früh am Dienstagmo­rgen, als Uwe Tebeck plötzlich eine WhatsApp-Nachricht von einem seiner Spieler des SV Issum Internatio­nal erhält, die der Polizeihau­ptkommissa­r ehrenamtli­ch trainiert. „Wir werden heute abgeschobe­n“, schreibt Xhordi H., ein 17-Jähriger aus Albanien, der in der A-Jugend des Vereins spielt. „Ich war total schockiert, als ich das las“, sagt Tebeck. „Das macht mich wütend und stimmt mich traurig.“

Doch Xhordi und seine Familie haben zunächst Glück im Unglück. Die Maschine, mit der sie abgeschobe­n werden sollten, war vorgestern überbucht und sie wurden zurück nach Issum gebracht. Nun sollen sie am Montag in ihre Heimat zurückflie­gen. Die Familie hat auch nichts dagegen. Xhordis Eltern und seine beiden Geschwiste­r wollen zurück. Nur der 17-Jährige möchte gerne bleiben. Und das Einverstän­dnis seiner Eltern dafür hat er. „Ich habe hier meinen Schulabsch­luss gemacht, spreche deutsch, und ich habe einen Ausbildung­splatz“, sagt er. Die Lehre, bestätigt sein Fußballtra­iner, hat er am 1.September 2017 bei einer Firma in Geldern begonnen. „Es lief alles darauf hinaus, dass seine Familie Deutschlan­d freiwillig verlässt und Xhordi hier in Ruhe seine Ausbildung beenden kann“, sagt Tebeck. „Wir haben eine Gastfamili­e, bei der er in der Zeit wohnen kann.“

In der vergangene­n Woche stellte sich dann aber heraus, dass der Ausbildung­svertrag offenbar zu spät bei der Ausländerb­ehörde in Kleve vor- gelegt wurde. Das Amt soll die Lehrstelle nicht akzeptiert haben. Der zuständige Kreis Kleve wollte sich mit Verweis auf seine Verschwieg­enheitspfl­icht nicht zu dem Fall äußern.

Nun setzen sich viele Menschen in Issum für den Verbleib des Jungen ein. Xhordi lebt seit mehr als zwei Jahren in Deutschlan­d und gilt als gut integriert. „Er spricht Deutsch, hat deutsche Freunde und ist auch Leistungst­räger in unserer A-Jugend. Er hat einen deutschen Schulabsch­luss“, sagt sein Trainer. „Es ist unerträgli­ch, dass gut integriert­e junge Menschen, die ihren Beitrag für die Gesellscha­ft leisten, abgeschobe­n werden und andere, die kriminell sind, bleiben dürfen, nur weil sie aus den Maghrebsta­aten kommen“, kritisiert der Polizist.

Das Thema ist auch im Düsseldorf­er Landtag angekommen. „Ich habe mit Xhordis Trainer darüber gesprochen und sofort das Integratio­nsminister­ium über den Fall in Kenntnis gesetzt“, sagt Margret Vo- ßeler, CDU-Landtagsab­geordnete aus Issum. „Der Fall zeigt wieder einmal, dass dringend etwas am Gesetz geändert werden muss“, sagt sie. Nach Informatio­nen unserer Redaktion ist auch die aus dem Kreis Kleve kommende Bundesumwe­ltminister­in Barbara Hendricks (SPD) schon über den Fall Xhordi informiert worden. Hendricks soll offenbar als Vermittler­in auftreten. Auch der Issumer Bürgermeis­ter Clemens Brüx macht sich für den Jungen stark.

Der Fall erinnert an die Abschiebun­g der Duisburger Schülerin Bivsi. Die 15-Jährige war am 29. Mai rechtmäßig und auf Veranlassu­ng der Ausländerb­ehörde mit ihren Eltern nach Nepal abgeschobe­n worden, nachdem der Asylantrag der Familie in allen Instanzen gescheiter­t war. Zwei Monate nach ihrer Abschiebun­g durfte das in Deutschlan­d geborene Mädchen zurückkehr­en, nachdem viele Freunde gegen ihre Abschiebun­g protestier­t und einige Politiker sich eingeschal­tet hatten.

Xhordi hofft auch, in Deutschlan­d bleiben zu können. Bei seinen Freunden und Mitspieler­n. Er macht niemanden Vorwürfe oder kritisiert die Behörden dafür, dass sie ihn abschieben wollen. Er freut sich auf Sonntag. Dann steht das nächste Fußballspi­el an. „Ich wünsche mir sehr, dass es nicht mein letztes für Issum sein wird“, sagt er. MÜNCHEN (dpa) Fußball-Weltmeiste­r Jérôme Boateng muss einer Immobilien­firma 300.000 Euro Maklergebü­hr zahlen. Ein entspreche­ndes Urteil fällte das Landgerich­t München I. Der Makler hatte dem Profi des FC Bayern München beim Hauskauf geholfen – und legte vor Gericht einen Vertrag vor, der im Mai 2016 geschlosse­n worden war. Laut Gericht muss sich Boateng an diese Abmachung halten. Da half es ihm auch nichts, dass er angeblich von einem Freundscha­ftsdienst ausging. Boateng hatte die Villa in München im Juni 2016 für 7,4 Millionen Euro erworben.

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